• 10.01.2013, 09:00:01
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  • OTS0015 OTW0015

Erfreulich: Pensionskassenopfer sind 2012 mit einem blauen Auge davongekommen

Voraussichtliche Siegesmeldungen der Pensionskassen sind aber unangebracht

Utl.: Voraussichtliche Siegesmeldungen der Pensionskassen sind aber
unangebracht =

Wien (OTS) - Nach den schweren Verlusten 2011 haben die
Pensionskassen 2012 endlich wieder einmal die Veranlagungsergebnisse
eines Normaljahres erreicht. Es kann daher davon ausgegangen werden,
dass die Pensionskassenpensionen 2013 im Regelfall nicht gekürzt
werden. Die Verluste der Vergangenheit aber bleiben festgeschrieben.
Hunderttausende Betroffene sitzen nach wie vor auf einem Pulverfass,
da ihre künftigen Pensionsbezüge in keiner Weise gesichert sind.
Daran ändert auch die Pensionskassengesetznovelle 2012 nichts, die
zwar neue Paragraphen als Scheinverbesserungen anbietet, aber auf die
Malaise der Pensionisten und der älteren noch aktiven Arbeitnehmer
vergessen hat. Hauptursache dieser Malaise bleiben die dem
Pensionskassensystem zugrunde liegenden viel zu hohen Rechungszinsen
und veraltete Sterbetafeln. Mit diesen unrealistischen Erwartungen
haben sich die Dienstgeber vor zehn und mehr Jahren bei der
Auslagerung ihrer Pensionsverpflichtungen in die Pensionskassen mit
Flankenschutz durch das Finanzministerium Milliardenbeträge zulasten
ihrer Dienstnehmer erspart.
Der Rechnungszins ist jener Wert, der auf das Deckungskapital
alljährlich erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionen in
gleicher Höhe ausgezahlt werden können bzw. die künftigen
Pensionsansprüche der noch Aktiven nicht gekürzt werden. Im Rückblick
auf die Veranlagungsergebnisse der letzten 12 Jahre scheint es
unvermeidlich, dass auch künftig im Schnitt mit jährlichen Verlusten
von 3 bis 6 % in den mehr als 300.000 Altverträgen gerechnet werden
muss. Die ursprünglich zugesagte Valorisierung um rund 2 % ist dabei
überhaupt unter den Tisch gefallen.
Der von den Pensionskassen im Gegensatz dazu permanent angegebene
Durchschnittswert einer positiven Performance von etwa 5,5% jährlich
seit 1990 ist insofern irreführend, als er sich nicht auf das heute
vorhandene Kapital beziehen lässt. Von den "fetten" Jahren in den
Neunzigern profitierte nur ein kleiner Teil des Pensionskapitals,
während auf die hohen Zuflüsse ab etwa 1998 bis 2000 in zwölf Jahren
durchschnittlich kaum mehr als 2% erwirtschaftet wurden, also
alljährlich bis zu 5% unter dem erforderlichen Rechnungszins.
Dementsprechend haben sich die Pensionskassenpensionen auch bereits
bei vielen Beziehern um skandalöse 50 % verringert, also halbiert.
Sollte sich die in der PKG-Novelle eingeräumte Möglichkeit des
Umstiegs in die Betriebliche Kollektivversicherung als ein so
brauchbares Alternativmodell erweisen, wie es die Informationen
darüber ankündigen, sind die (ehemaligen) Dienstgeber mit
entsprechenden Nachzahlungserfordernissen in die Pflicht zu nehmen!
Denn beim Umstieg würden die heute bereits fast halbierten Pensionen
noch einmal um bis zu 45 % gekürzt.
Es kann doch nicht sein, dass die Öffentlichkeit mit Recht ein Ende
der Spekulationsgeschäfte auf Bundes- und Länderebene verlangt,
während sich die (ehemaligen) Dienstgeber mit einer "vorweggenommenen
Zockerei" an ihren Mitarbeitern und Pensionisten abputzen konnten und
können!

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