- 06.01.2013, 10:00:32
- /
- OTS0006 OTW0006
Mitterlehner verlängert Meisterbonus für junge Fachkräfte
Wirtschaftsministerium übernimmt ein Drittel der Prüfungsgebühren - Je nach Gewerbe und Höhe der Prüfungskosten sind bis zu 500 Euro an Meisterbonus möglich
Utl.: Wirtschaftsministerium übernimmt ein Drittel der
Prüfungsgebühren - Je nach Gewerbe und Höhe der Prüfungskosten
sind bis zu 500 Euro an Meisterbonus möglich =
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
verlängert die finanzielle Unterstützung für positiv abgelegte
Meister- und Befähigungsprüfungen. "Mit dem Meisterbonus wollen wir
noch mehr junge Fachkräfte dazu motivieren, ihre Qualifikation
nachhaltig zu steigern und sich damit neue Karrierechancen zu
eröffnen. Neben dem Schritt in die Selbstständigkeit können Meister
auch Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen", betont Mitterlehner.
"Gerade die Meisterqualifikation steht für Qualität und Innovation
und ist damit mitentscheidend für den Erfolg unserer Klein- und
Mittelbetriebe", so Mitterlehner.
Im Rahmen des Meisterbonus übernimmt das Wirtschaftsministerium
ein Drittel der je nach Gewerbe unterschiedlich hohen
Prüfungsgebühren der Meisterprüfungsstellen der
Landes-Wirtschaftskammern, wenn die Meister- oder Befähigungsprüfung
bestanden wird. Pro Person und je nach Gewerbe, in dem die Prüfung
abgelegt wurde, können bis zu 500 Euro an Meisterbonus-Förderung
ausgezahlt werden. Insgesamt wurden seit dem Start vor einem Jahr
1.570 Anträge bewilligt, bei denen der ausgezahlte Bonus im
Durchschnitt bei 143 Euro gelegen ist.
So kommt der neue Meister zum Bonus
Nach einer erfolgreich abgelegten Meister- oder Befähigungsprüfung
kann man ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des
Prüfungszeugnisses und einem Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr
per E-Mail an [email protected], per Post an das
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,
("Meisterbonus", 1010 Wien, Stubenring 1) oder per Fax an
+43/(0)1/71100-930075 senden. In Folge bekommt der neue Meister ein
Drittel der Prüfungsgebühr rückerstattet, wenn die Voraussetzungen
vorliegen. Einreichen können all jene Personen, die im Zeitraum 1.
November 2011 bis 31. Oktober 2013 ihre Meister- bzw.
Befähigungsprüfung in Österreich positiv abgeschlossen haben.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA






