- 04.01.2013, 11:39:37
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Gudenus zu Votivkirche: Es ist sofort gem. § 76 Fremdenpolizeigesetz Schubhaft über die Hungerstreikenden zu verhängen!
Die Hungerstreikenden müssen noch heute zwangsernährt werden - die Republik darf sich nicht erpressen lassen!
Utl.: Die Hungerstreikenden müssen noch heute zwangsernährt werden -
 die Republik darf sich nicht erpressen lassen! =
Wien, 04-01-2013 (OTS/fpd) - Über die hungerstreikenden Aktivisten in
 der Votivkirche ist noch heute gemäß § 76 Fremdenpolizeigesetz die
 Schubhaft zu verhängen. Nur durch die eindeutigen Bestimmungen im
 Strafvollzug ist eine gesundheitliche Gefährdung der Aktivisten, die
 sich seit Tagen im Hungerstreik befinden, abzuwenden. Heute
 berichteten bereits einige Medien, dass die Aktivisten der
 Votivkirche auch auf die Aufnahme von Flüssigkeit verzichten. Damit
 besteht die akute Gefahr, dass es durch den Hungerstreik zur
 Todesfolge kommt. Mit der Räumung der Kirche, der Festnahme der
 Aktivisten und der umgehenden Zwangsernährung hat umgehend begonnen
 zu werden, so heute FPÖ-Klubobmann und stellvertretender
 Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus in einer Stellungnahme.
Die Schubhaft ist im Übrigen auch ein probates Mittel, um die
 laufenden Asylverfahren der Aktivisten zu sichern und den
 Herrschaften klar zu demonstrieren, dass sich weder der Staat noch
 dessen Institutionen erpressen lassen, so Gudenus.
Er, Gudenus, werde auch nicht davor zurückschrecken, die
 Innenministerin rechtlich zu belangen, wenn sie nicht ehebaldigst
 einen Schritt setzt, um dem täglichen Rechtsbruch auf der einen Seite
 und der Gefährdung bzw. der Selbstgefährdung der Aktivisten auf der
 anderen Seite Einhalt zu gebieten. Sie, Innenministerin Mikl-Leitner,
 trage die moralische bzw. auch die politische Verantwortung für eine
 rasche und saubere Lösung der Causa rund um die Votivkirche. Sollte
 es hier zu einer Eskalation - sogar zu einem oder mehreren Todesfälle
 kommen - so sei die Innenministerin voll verantwortlich und könne
 sich nicht darauf ausreden, dass sie nicht gewarnt worden wäre, so
 Gudenus abschließend. (Schluss)
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