- 04.01.2013, 11:39:37
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Gudenus zu Votivkirche: Es ist sofort gem. § 76 Fremdenpolizeigesetz Schubhaft über die Hungerstreikenden zu verhängen!
Die Hungerstreikenden müssen noch heute zwangsernährt werden - die Republik darf sich nicht erpressen lassen!
Utl.: Die Hungerstreikenden müssen noch heute zwangsernährt werden -
die Republik darf sich nicht erpressen lassen! =
Wien, 04-01-2013 (OTS/fpd) - Über die hungerstreikenden Aktivisten in
der Votivkirche ist noch heute gemäß § 76 Fremdenpolizeigesetz die
Schubhaft zu verhängen. Nur durch die eindeutigen Bestimmungen im
Strafvollzug ist eine gesundheitliche Gefährdung der Aktivisten, die
sich seit Tagen im Hungerstreik befinden, abzuwenden. Heute
berichteten bereits einige Medien, dass die Aktivisten der
Votivkirche auch auf die Aufnahme von Flüssigkeit verzichten. Damit
besteht die akute Gefahr, dass es durch den Hungerstreik zur
Todesfolge kommt. Mit der Räumung der Kirche, der Festnahme der
Aktivisten und der umgehenden Zwangsernährung hat umgehend begonnen
zu werden, so heute FPÖ-Klubobmann und stellvertretender
Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus in einer Stellungnahme.
Die Schubhaft ist im Übrigen auch ein probates Mittel, um die
laufenden Asylverfahren der Aktivisten zu sichern und den
Herrschaften klar zu demonstrieren, dass sich weder der Staat noch
dessen Institutionen erpressen lassen, so Gudenus.
Er, Gudenus, werde auch nicht davor zurückschrecken, die
Innenministerin rechtlich zu belangen, wenn sie nicht ehebaldigst
einen Schritt setzt, um dem täglichen Rechtsbruch auf der einen Seite
und der Gefährdung bzw. der Selbstgefährdung der Aktivisten auf der
anderen Seite Einhalt zu gebieten. Sie, Innenministerin Mikl-Leitner,
trage die moralische bzw. auch die politische Verantwortung für eine
rasche und saubere Lösung der Causa rund um die Votivkirche. Sollte
es hier zu einer Eskalation - sogar zu einem oder mehreren Todesfälle
kommen - so sei die Innenministerin voll verantwortlich und könne
sich nicht darauf ausreden, dass sie nicht gewarnt worden wäre, so
Gudenus abschließend. (Schluss)
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