Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes steht im Mittelpunkt der Missstandsprüfung
Utl.: Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes steht im Mittelpunkt
der Missstandsprüfung =
Wien (OTS) - "Die Volksanwaltschaft leitet ein amtswegiges
Prüfverfahren zur polizeilichen Räumung des Flüchtlingscamps im
Votivpark ein", sagt Terezija Stoisits, Vorsitzende der
Volksanwaltschaft. "Die Polizei hat die Volksanwaltschaft im Vorfeld
nicht über den großen Polizeieinsatz informiert. Aus diesem Grund
konnten die zuständigen Kommissionen der Volksanwaltschaft diesen
Polizeieinsatz auch nicht beobachten", stellt Stoisits fest. Dafür
ist die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen seit der
verfassungsrechtlichen Mandatserweiterung mit 1. Juli 2012 im Sinne
des präventiven Menschenrechtsschutzes zuständig.
Mit dem nunmehr eingeleiteten Prüfverfahren sollen die rechtlichen
Grundlagen der polizeilichen Räumung geklärt werden. So wird es
Aufschluss darüber geben, auf welcher Rechtsgrundlage das
Einschreiten der Polizei basierte, ob das Zeltlager eine genehmigte
Versammlung war, ob allfällige Verständigungspflichten seitens der
Polizei verletzt wurden, und ob die Polizei verhältnismäßig
vorgegangen ist.
Das mit 24. November 2012 errichtete Flüchtlingscamp im Wiener
Votivpark ist am Freitag den 28.12.2012 um 4.30 Uhr durch die Polizei
geräumt worden. "Wenn die Polizei mit Baggern gegen Campingzelte
vorgeht, stellt sich die Frage, ob hier wirklich mit
Verhältnismäßigkeit vorgegangen worden ist. Das ist Gegenstand der
Prüfung durch die Volksanwaltschaft", schließt Stoisits.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOA