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OTS0034   2. Jan. 2013, 10:09

ÖAMTC: Neuerungen für Reisende im Jahr 2013

Neue Umweltzonen in Deutschland, rigorose Strafen für Raser in der Schweiz


Auch im Jahr 2013 warten auf Auslandsreisende wieder
einige Neuheiten, die es zu beachten gilt. Um bösen Überraschungen
vorzubeugen, hat die ÖAMTC-Touristik die wichtigsten Änderungen
zusammengefasst:

* Deutschland - Neue Umweltzonen und Verschärfungen: Die neuen
Umweltzonen Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz
sowie Ludwigsburg und Umgebung dürfen seit 1. Jänner 2013 nur noch
von Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren werden. "Die
Regelungen für Umweltzonen wurden in ganz Deutschland mit
Jahreswechsel verschärft: Nun darf keine der über 50 Umweltzonen in
Deutschland mehr von Autos mit Schadstoffplakette oder roter Plakette
befahren werden", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Maria Scheucher. Bei
Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.

* Deutschland - Überschreiten der Parkdauer wird teurer: Für das
Parken ohne Parkschein und das Überschreiten der auf dem Parkschein
ausgewiesenen Parkzeit werden in Deutschland ab dem 1. April 2013 die
Strafen um fünf Euro angehoben. "Je nach Dauer der überschrittenen
Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen 10 und 30 Euro", informiert
die ÖAMTC-Touristikerin.

* Schweiz - "Via sicura": Nach einer über ein Jahrzehnt dauernden
Debatte ist in der Schweiz mit 1. Jänner 2013 das
Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft getreten. "Das neue
Gesetz sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver
Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor",
erklärt die ÖAMTC-Expertin. Neben Fahrzeugentzug droht auch eine
Freiheitsstrafe im Ausmaß von einem Jahr bis zu vier Jahren.

* Frankreich - Alkoholtestgerät: Auto- und Motorradfahrer, die ohne
Alkoholtestgerät in Frankreich unterwegs sind, müssen ab 1. März 2013
mit einer Strafe von 11 Euro rechnen.

* Frankreich - Motorradfahrer: Motorradfahrer und -beifahrer sind in
Frankreich seit dem 1. Jänner 2013 verpflichtet, reflektierende
Kleidung zu tragen. "Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 68 Euro
geahndet", so die ÖAMTC-Reiseexpertin.

Mehr Rechte für Busreisende in Europa

Europaweit kommt es im Jahr 2013 zu folgender Neuerung für
Reisende:

* Mehr Rechte für Busreisende: Busreisende in der EU erhalten gemäß
der EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr ab dem 1.
März 2013 mehr Rechte. Für Fernstrecken ab 250 Kilometer sieht die
Verordnung unter anderem eine angemessene Unterstützung - Imbisse,
Erfrischungen bis hin zur Erstattung von Übernachtungskosten - vor,
falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei
Stunden um über 90 Minuten verspäten. Darüber hinaus garantiert die
Verordnung die Erstattung des Fahrpreises oder die Umbuchung bei
Überbuchung, Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten.
Zusätzlich haben Busreisende durch die neue Verordnung Anspruch auf
Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen
von mehr als 120 Minuten. "Die neue Regelung betrifft
Linienbusverbindungen quer durch Europa, jedoch keine Charterfahrten,
wie beispielsweise Ausflugsfahrten zu Weihnachtsmärkten", erklärt die
ÖAMTC-Expertin.

Ausführliche Informationen zu Neuerungen bei Auslandsreisen im
Jahr 2013 gibt es unter www.oeamtc.at/reiseratgeber. Laufend aktuelle
Meldungen bieten auch die Länder-News unter
www.oeamtc.at/laendernews.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0034 2013-01-02 10:09 021009 Jän 13 OCP0001 0481




Rückfragehinweis: ÖAMTC-Kommunikation
Stefanie Leeb
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
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http://www.oeamtc.at

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