- 28.12.2012, 10:10:31
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BM Schmied setzt weitere Erhöhung des jährlichen Beitragszuschuss im Rahmen der Künstlersozialversicherung durch
Ab 1.1.2013 leistet Künstler-Sozialversicherungsfonds bis zu Euro 1.722 jährlich für gesetzliche Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge von selbstständigen KünstlerInnen
Utl.: Ab 1.1.2013 leistet Künstler-Sozialversicherungsfonds bis zu
Euro 1.722 jährlich für gesetzliche Pensions-, Kranken- und
Unfallversicherungsbeiträge von selbstständigen KünstlerInnen =
Wien (OTS) - Während die Höchstgrenze für Zuschüsse am Beginn der
Tätigkeit des Fonds im Jahr 2001 noch bei 872 Euro lag und Zuschüsse
ausschließlich für Pensionsversicherungsbeiträge ausgezahlt werden
konnten, gelang es in bislang fünf Etappen die Höchstgrenze auf 1.722
Euro im Jahr 2013 zu erhöhen. Mit dieser neuerlichen Erhöhung des
Zuschusses ist ein weiterer Schritt im kontinuierlichen Ausbau der
Leistungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds erfolgt.
"Die ökonomischen Rahmenbedingungen, unter denen Kunstschaffende
arbeiten, sind oftmals schwierig. Künstlerinnen und Künstler zu
unterstützen und den notwendigen Rahmen für ihre kreative Arbeit zu
gestalten, ist zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Zuschüsse
zur Künstler-Sozialversicherung bilden eine wichtige Säule der
Förderung und tragen dazu bei, Kunstschaffende bei Unfällen,
Krankheit und in der Pension abzusichern. Seit 2001 wurden mehr als
50 Millionen Euro an Beitragszuschüssen aus dem
Künstler-Sozialversicherungsfonds für die Berufsgruppe
"Kunstschaffende" geleistet", so Kulturministerin Dr. Claudia
Schmied.
Zwt.: Neuer Informations-Folder des Fonds
In kurzer und leicht lesbarer Form werden in einem neuen
Informations-Folder die Arbeit des Fonds und die Möglichkeiten zur
Erlangung von Zuschüssen beschrieben. Damit soll Künstlerinnen und
Künstlern, die bisher noch keinen Kontakt zum Fonds hatten, ein
schneller und leichter Zugang zu Zuschussleistungen ermöglicht
werden.
Das Team des Künstler-Sozialversicherungsfonds sieht sich als
Service-Einrichtung und will Künstlerinnen und Künstler tatkräftig
und effizient unterstützen. Werden die geltenden Einkommensgrenzen
unter- oder überschritten, kann der Fonds aus sozialen oder
wirtschaftlichen Gründen auf die Rückforderung von Zuschüssen
verzichten.
"Wir leisten jährlich Zuschüsse zur Sozialversicherung für rund
4.500 Künstlerinnen und Künstler. Ich lade alle selbstständigen
Künstlerinnen und Künstler ein, sich durch unseren neuen Info-Folder
oder auf unserer Homepage www.ksvf.at einen Überblick über die
Leistungen des Fonds und über die Zuschussmöglichkeiten zu
verschaffen. Gerne beraten wir auch in einem persönlichen Gespräch",
so der Geschäftsführer des Künstler-Sozialversicherungsfonds Mag.
Othmar Stoss.
Der Informations-Folder ist unter www.ksvf.at abrufbar und wird
von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
(Hauptstelle und Landesstellen), der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten-Kunst, Medien, Sport, freie Berufe sowie der
Künstlerinnen- und Künstlervertretungen und Verwertungsgesellschaften
verteilt.
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