- 27.12.2012, 11:46:14
- /
- OTS0075 OTW0075
StR Ludwig: Klare Absage zum Abverkauf der Wiener Gemeindewohnungen
Deutliches Nein zur Forderung der Privatisierung von den Städtischen Wohnhausanlagen und der Demontage des sozialen Wohnbaus!
Utl.: Deutliches Nein zur Forderung der Privatisierung von den
Städtischen Wohnhausanlagen und der Demontage des sozialen
Wohnbaus! =
Wien (OTS) - "In Anbetracht unklarer und intransparenter Zustände
bei privaten Neuvermietungen ist es in keinster Weise
nachvollziehbar, dass die Wiener ÖVP den Ausverkauf der Wiener
Gemeindebauten fordert. Bei der Reform des Mietrechts auf Bundesebene
blockiert die ÖVP. Mein Vorschlag für ein Transparenzpaket für mehr
Rechtssicherheit aller Mieterinnen und Mieter, das klar und fair
gestaltet ist, liegt auf dem Tisch. Die Demontage des Erfolgsmodells
des sozialen Wohnbaus in Wien und einem Abverkauf zulasten der
Wienerinnen und Wiener erteile ich eine entschiedene Absage", spricht
sich Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig deutlich gegen die
wiederholte Forderung der ÖVP Wien aus. ****
"60 Prozent der Wienerinnen und Wiener leben in einer geförderten
oder Gemeindewohnung. Im gesamten geförderten Bereich und bei den
Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge
und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben
schnellen lässt. Diese Mieten werden nur an den Verbraucherpreisindex
angepasst. Die stabile Situation des Wohnungsmarktes in Wien im
Vergleich mit anderen Städten im In- und Ausland ruht auf dem
sicheren Fundament einer erfolgreichen sozialen Wohnbaupolitik", so
Wohnbaustadtrat Ludwig weiter.
Abstimmung über Schutz der Privatisierung bei der
Volksbefragung
Vor dem Hintergrund der neuerlich angestoßenen Diskussion betont
Stadtrat Ludwig die Wichtigkeit der Wiener Volksbefragung 2013. "Der
ÖVP-Vorschlag zeigt neuerlich, dass es zu bestimmten Themen keinen
parteiübergreifenden Konsens in der Stadt gibt, daher ist es wichtig
und richtig, die Wienerinnern und Wiener auch zu befragen, ob sie
dafür sind, dass kommunalen Betriebe, und dazu zählen auch die
Gemeindebauten, vor einer Privatisierung geschützt werden sollen", so
Ludwig.
Die Volksbefragung wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 stattfinden.
Den Termin legt Bürgermeister Michael Häupl fest, wobei der März der
Wunschtermin ist. Das Ergebnis der Volksbefragung wird dem Wiener
Gemeinderat zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung in der
darauffolgenden Sitzung vorgelegt, was voraussichtlich im April 2013
der Fall sein wird.
Ludwig: "Verwehre mich gegen den Verkauf von
Gemeindewohnungen"
Der Ausverkauf der rd. 220.000 Gemeindewohnungen, die einen
maßgeblichen Anteil am Wohnungsbestand Wiens haben, würde den
gesamten Wohnungsmarkt der Bundeshauptstadt destabilisieren und zu
einer deutlichen Verschlechterung der Wohnversorgung der Wienerinnen
und Wiener mit leistbaren Wohnungen führen, macht Ludwig deutlich.
"Ich verwehre mich daher entschieden dagegen, dass
Gemeindewohnungen verkauft werden und damit der Wohnungsspekulation
Vorschub geleistet wird, wie das in deutschen Städten geschehen ist",
hält Wohnbaustadtrat Michael Ludwig nachdrücklich fest.
"Inakzeptable Kostensteigerungen gibt es in Wien ausschließlich
bei Neuvermietungen im privaten Bereich. Dabei dabei handelt es sich
um rund 25.000 neue Verträge im Jahr. Der Grund dafür: Es gibt zwar
gesetzliche Regelungen, diese sind aber mangelhaft, zahnlos oder
werden einfach nicht eingehalten. Trotz des relativ moderaten
Richtwertes von 5,16 Euro pro Quadratmeter in Wien werden Mieten
verlangt, die deutlich darüber, manchmal auch mehr als das Doppelte
ausmachen. Die Vermieter schlagen ganz einfach Zuschläge drauf, die
zwar grundsätzlich vom Gesetz her möglich sind, aber in der Regel
nicht gesetzeskonform angewendet werden. Bestehende Mietverträge sind
diesen Steigerungen im übrigen nicht unterworfen", so Ludwig.
Der Wiener Wohnbaustadtrat fordert daher erneut: "Das
Mietrechtsgesetz muss wieder zu einem Schutzgesetz für die
Mieterinnen und Mieter mit eindeutigen Regelungen werden. Daher ist
eine umfassende Reform des Mietrechtgesetzes dringend notwendig. Es
sollte Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter bieten,
transparent und fair gestaltet sein."
Wiens Forderungen an den Bundesgesetzgeber
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert vom Bundesgesetzgeber:
1. Wohnkosten begrenzen durch Deckelung der Zuschläge mit 25 %
2. Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
3. Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter
Eigentumswohnungen
4. Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
Begrenzung der Wohnkosten mit drei Maßnahmen
"Die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen
derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. Die
Errechnung der Richtwertmiete ist daher nicht transparent.
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt für folgende Maßnahmen zur
Begrenzung der Wohnkosten ein:
- Verpflichtende Angabe von Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
- Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom
Richtwert
- Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen
Form
Richtwertmieten online oder bei den Servicestellen der Stadt
überprüfen
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich
geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl
vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden
Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend
geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu
Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug,
Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das
von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur
Verfügung gestellt wird, ist unter www.mietenrechner.wien.at
abrufbar.
"Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der
Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der
Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht
möglich wäre", stellt Ludwig klar.
Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe
und über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-25900
möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine
weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der
Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich
der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung. (Schluss) kau
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






