- 27.12.2012, 09:33:33
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AK: Achtung, kein Recht auf Umtausch!
Wien (OTS) - Die Daunenjacke hat nicht gepasst? Für viele bleibt nach
Weihnachten wieder nur der Weg zum Geschäft, um ein Geschenk
umzutauschen. Für KonsumentInnen gilt: Es gibt kein Recht auf
Umtausch, sagt die AK. Voraussetzung ist: Der Käufer hat die Rechnung
aufgehoben und einen möglichen Umtausch darauf vereinbart. Ist das
Geschenk kaputt, gibt es ein Recht auf Gewährleistung.
Der Umtausch ist freiwillig. Es gibt kein gesetzliches
Umtauschrecht. Wer ein Geschenk für Weihnachten eingekauft hat und
sich nicht ganz sicher war, müsste den Umtausch schon auf der
Rechnung vermerkt haben lassen. Viele Händler räumen freiwillig einen
Umtausch ein. Das steht dann vorgedruckt auf der Rechnung. Wer etwas
umtauscht, kann sich zumeist eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es
nicht zurück. Falls man nichts findet, erhält man einen Gutschein.
Ist das Geschenk beschädigt oder kaputt, haben KonsumentInnen
einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren (etwa
Kaffeemaschine oder Fernseher) muss der Händler bis zu zwei Jahre
nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtau-schen, letztlich den
Preis dafür mindern oder das Geld zurückgeben. Das kann der
Kon-sument vom Händler verlangen. Es ist ratsam, die Rechnung
aufzuheben.
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