• 27.12.2012, 09:28:57
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Bures: Ab 19. Jänner 2013 werden nur noch befristete EU-Führerscheine ausgestellt

Neue Führerscheine 15 Jahre gültig, keine verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen, neues Design und Sicherheitsmerkmale, alte Ausweise bis 2033 gültig

Utl.: Neue Führerscheine 15 Jahre gültig, keine verpflichtende
Gesundheitsuntersuchungen, neues Design und
Sicherheitsmerkmale, alte Ausweise bis 2033 gültig =

Wien (OTS/BMVIT) - Neues Design und eine Reihe von
Hightech-Sicherheitsmerkmalen, die vor Fälschung schützen: So sieht
der neue EU-Scheckkartenführerschein aus. Er wird ab 19. Jänner 2013
ausgestellt und ist 15 Jahre gültig. Das verlangt eine Richtlinie der
EU. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für die Verlängerung des
Führerscheins wird es in Österreich aber keine geben. Das hat
Verkehrsministerin Doris Bures festgelegt. Die alten rosafarbenen
Führerscheine und Scheckkartenführerscheine, die bisher ausgegeben
wurden, bleiben jedenfalls noch bis 19. Jänner 2033 gültig. ****

Die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat haben folgende
Vorteile: Durch den regelmäßigen Dokumententausch will die EU
Fälschungen vorbeugen und die Arbeit der Exekutive erleichtern.
Modernste Sicherheitsmerkmale und ein einheitliches EU-Design sorgen
zudem für hohe Fälschungssicherheit. Die neuen Führerscheine werden
15 Jahre lang gültig sein, damit hat Verkehrsministerin Bures den
längstmöglichen Gültigkeitszeitraum der EU-Richtlinie umgesetzt.

Keine verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen für die
Generation 50+ in Österreich

Die EU hat empfohlen, die Verlängerung von Führerscheinen von
verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen abhängig zu machen. Vor
allem ältere Menschen haben deshalb im Vorfeld befürchtet, dass sie
dann keinen Führerschein mehr bekommen. Aber Österreich geht einen
anderen Weg. Die Verkehrsministerin setzt auf freiwillige
Gesundheitschecks, auch verpflichtende Auffrischungskurse sind kein
Thema in Österreich. Denn es gibt keine Belege dafür, dass Menschen
ab einem gewissen Alter risikoreicher unterwegs sind. Staaten mit
verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen weisen keine besseren
Unfallstatistiken auf.

"Wir wollen keine zusätzlichen Hürden für ältere Menschen auf dem
Weg zu mehr Verkehrssicherheit. Ich bin überzeugt: Mit freiwilligen
und anonymen Fahrtauglichkeitsprüfungen für Seniorinnen und Senioren
erreichen wir mehr, als mit der Androhung, Führerscheine abzunehmen",
betont Ministerin Bures.

Mehr Sicherheit für junge Easy-Rider

Mit der EU-Führerscheinnovelle wird die Motorrad-Ausbildung zu einem
dreistufigen Modell ausgebaut. Der Führerschein der Klasse A1
(Motorräder bis max. 125 ccm und 15 PS) kann ab 16 Jahren erworben
werden. Der Einstieg in die Klasse A2 (Motorräder bis max. 48 PS)
kann mit 18 Jahren erfolgen. Die Führerscheinklasse A kann ab 20
Jahren erworben werden. Ein Direkteinstieg in die Klasse A kann
frühestens mit 24 Jahren erfolgen - und nicht mehr wie bisher mit 21
Jahren.

Bei der österreichischen Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie
wird der Sicherheit der zweiradbegeisterten Jugendlichen besonderer
Stellenwert beigemessen. Beim Einstieg in die Klasse A1 sind 28
Theorie- und 12 Praxiseinheiten zu absolvieren. Die Ausbildung wird
mit einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung
abgeschlossen. Weiters muss beim erstmaligen Erwerb einer der Klassen
- also A1, A2 oder A - einmalig die Mehrphasenausbildung absolviert
werden. Diese umfasst ein Fahrsicherheitstraining, das mit 19. Jänner
2013 ein Gefahrenwahrnehmungstraining inkludiert. Ebenso neu ist die
Perfektionsfahrt, die im Rahmen der Mehrphasenausbildung zu
absolvieren ist.

Neue Motorradklassen im Überblick:

* Klasse A1 (bis max. 125 ccm und 11 kW);
Mindestalter 16 Jahre und theoretische und praktische Fahrprüfung

* Klasse A2 (bis max. 35 kW);
Zwei Jahre A1 und entweder Schulung (7 Unterrichtseinheiten) oder
praktische Fahrprüfung
Direkteinstieg: Mindestalter 18 Jahr; mit Ausbildung und Fahrprüfung

* Klasse A (unlimitiert)
Voraussetzung: 2 Jahre A2 und entweder Schulung (7
Unterrichtseinheiten) oder praktische Fahrprüfung
Direkteinstieg: Mindestalter 24 Jahre, mit Ausbildung und Fahrprüfung

Hintergrund: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit der Umsetzung der EU-Novelle werden ab 2013
* in der Europäischen Union nur noch einheitliche
Scheckkartenführerscheine ausgegeben.
* Der Führerschein wird in Österreich künftig für eine
Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt.
* Für SeniorInnen wird es in Österreich keine verpflichtenden
Gesundheitsuntersuchungen geben.
* Fahrprüfer müssen künftig im Fünfjahrestakt verpflichtende
Weiterbildungen absolvieren.

Mit Inkrafttreten der Führerscheinnovelle erhält der österreichische
Führerschein ein Re-Design. Folgende innovativen Sicherheitsmerkmale
wird der neue Scheckkartenführerschein aufweisen:
* transparentes, optisch-variables Sicherheitsmerkmal als
zusätzlicher Schutz vor Verfälschung der Fotos,
* taktile (mit dem Tastsinn spürbar) Schrift, die mittels Laser auf
die Karte gebrannt wird,
* sekundäres Foto in Form eines Kippbildes (zusätzliches
Sicherheitselement, Führerscheinfoto in verkleinerter Form und als
Kippbild)
* Mikroschrift, die nur mit einer Lupe wahrnehmbar ist.

Eine Neuausstellung des Führerscheins ist nötig, wenn sich Daten
ändern, der Führerschein verloren geht, gestohlen wird oder das
Dokument Beschädigungen aufweist. Diejenigen, die den alten
Papier-Führerschein eintauschen wollen, können den neuen
Scheckkartenführerschein bei jeder Führerscheinbehörde beantragen.
Rund drei Millionen ÖsterreicherInnen besitzen derzeit noch den rosa
Papierführerschein. Mehr als 3,4 Millionen sind bereits auf das
Scheckkartenformat umgestiegen.

Alle Informationen zum Führerschein gibt es auf www.bmvit.gv.at oder
als Broschüre zu bestellen unter 0800-215359 im Bürgerservice des
BMVIT.

(Schluss)

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