- 21.12.2012, 14:07:44
- /
- OTS0166 OTW0166
WKÖ: Gewerbeordnungs-Novelle beseitigt bürokratische Hürden für Betriebsnachfolger
Erfüllung von WKÖ-Forderungen erleichtert allein in den nächsten zwei Jahren die Weiterührung von 11.500 Betrieben
Utl.: Erfüllung von WKÖ-Forderungen erleichtert allein in den
nächsten zwei Jahren die Weiterührung von 11.500 Betrieben =
Wien (OTS/PWK951) - Der aktuelle Begutachtungsentwurf zur Novelle der
Gewerbeordnung beinhaltet zahlreiche Deregulierungsmaßnahmen und
Erleichterungen im Anlagenrecht. "Besonders erfreulich sind jene
Neuerungen, die die Übergabe von Betrieben künftig unbürokratischer
möglich machen", betont Stephan Schwarzer, Leiter der
umweltpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ). Die nunmehrige Erfüllung von langjährigen WKÖ-Forderungen
durch die Bundesregierung kommt allein in den nächsten beiden Jahren
rund 11.500 Unternehmen zu Gute, bei denen eine Übergabe ansteht.
Hinzu kommen noch die zahlreichen Betriebsübernahmen durch
Unternehmenserwerb in Form von Fusionen oder Käufen. "Mit dieser
Novelle, die von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner initiiert
wurde, wird der unternehmerische Freiraum erweitert und
Verwaltungsaufwand abgebaut", so Schwarzer.
Ein großer Fortschritt: Künftig können Betriebsübernehmer einen
Antrag auf schrittweise Heranführung an den Genehmigungskonsens
stellen. Bisher waren die Jungunternehmer auf einen Schlag mit einer
Vielzahl von Auflagen konfrontiert, die oft undurchschaubar waren und
einen hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeuteten. Wer einen Betrieb
übernimmt, erhält in Zukunft auf Antrag klare, verlässliche
Informationen von der Behörde über die geltenden Bescheidinhalte, die
ab dem Betriebsübergang zu erfüllen sind. Schwarzer: "Wie die Praxis
zeigt, ist es ratsam, möglichst frühzeitig zu wissen, welche Auflagen
und Einschränkungen am Betrieb kleben, den man übernehmen will".
Zuständigkeiten der Behörden werden übersichtlicher: Bei
Genehmigungsverfahren zu Betriebsanlagen, die an der Bezirks- oder
Landesgrenze liegen, soll künftig anstelle des bisherigen "Paarlaufs"
nur noch jene Behörde zuständig sein, in deren Sprengel sich der
größere Anlagenteil befindet. Schwarzer: "Ein Stück
Verwaltungsreform, das beweist, dass Verwaltungsentlastung nicht mit
Qualitätsverschlechterungen einher gehen muss."
In der neuen Novelle wird auch für jene Fälle Abhilfe geschaffen,
in denen dem Betrieb in der Genehmigungsphase überschießende - und
teure - Auflagen vorgeschrieben wurden. Der Unternehmer kann nun
einen Antrag auf Aufhebung dieser Auflagen stellen, Nachbarn behalten
dabei Mitspracherecht, damit sie sich davon überzeugen können, dass
keine noch notwendige Auflage entfernt wird.
Erleichterungen gibt es auch beim Anzeigeverfahren: Künftig kann
das Anzeigeverfahren auch dann gewählt werden, wenn Auflagen
vorgeschrieben werden müssen, sofern die Änderung
nachbarschaftsneutral ist. Hierin liegt ein Vorteil für die Praxis:
Nach Erstattung der Anzeige kann der Betrieb die Anlagenänderung
sofort durchführen, ab Vorliegen des Kenntnisnahmebescheides kann der
geänderte Anlagenteil auch betrieben werden.
Zudem bringt die Novelle auch Erleichterungen für
Tourismusbetriebe, die ihren Gästen Public-Viewing zu bedeutenden
Sportereignissen anbieten möchten: Kurzfristige, nicht länger als
vier Wochen dauernde Anlagenänderungen sollen künftig
genehmigungsfrei sein, sofern sie keine Gefährdung des Lebens oder
der Gesundheit von Personen bewirken könnten. Insbesondere Gastwirte
ersparen sich dadurch langwierige Verfahren, die bis dato manchmal
erst abgeschlossen werden konnten, wenn das Sportereignis längst
Geschichte war. (PM)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






