• 21.12.2012, 12:52:51
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  • OTS0153 OTW0153

AK zum Energieeffizienzgesetz: Private Haushalte nicht zu stark belasten

Wien (OTS) - Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung sieht die
AK den Entwurf zum Ener-gieeffizienzgesetz. Aber: Die Haushalte
dürfen nicht wieder die Hauptlast der Kosten tragen - so wie auch
schon bei der Ökostromförderung.

Mit dem Energieeffizienzgesetz wird endlich ein längst
überfälliger Rechtsrahmen gesetzt, um die Energieeffizienz in
Österreich zu steigern. Dadurch können nicht nur ökolo-gische Ziele
erreicht werden. Es wird auch den Haushalten geholfen werden, ihren
Ener-gieverbrauch zu senken und die ausufernden Energiekosten zu
dämpfen, sagt die AK. Die Haushalte dürfen bei der Finanzierung aber
nicht über Gebühr belastet werden - wie das bereits bei der
Ökostromförderung der Fall ist. Die Haushalte sind durch ungerecht
verteilte Energiepreise und steigende Ökostromförderkosten bereits
jetzt überproportional belastet, so die AK. Eine reine
Unternehmensförderung durch einen Energieeffizienzfonds auf Kosten
der Haushalte lehnt die AK jedenfalls strikt ab.

Die AK-Energiepreismonitorings haben gezeigt: Die Senkungen der
Großhandelspreise beim Strom werden nicht an die Haushalte
weitergegeben. Dadurch ergibt sich eine deut-liche Schieflage
zwischen den teuren Preise für die privaten Haushalte und den
verhält-nismäßig günstigen Industriepreisen. Wenn den
Energieunternehmen nicht genau auf die Finger geschaut wird, besteht
beim Energieeffizienzgesetz die Gefahr, dass die Kosten einseitig auf
die KonsumentInnen überwälzt werden.

Die AK fordert daher erneut, dass die sogenannte Beweislastumkehr
für Energieunter-nehmen eingeführt wird. Nur so wird es möglich sein,
eine faire Aufteilung der Energieeffizienz-Finanzierung zwischen
allen Verbrauchergruppen sicherzustellen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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