- 21.12.2012, 12:16:36
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Mitterlehner: "Vereinbarungen des Atomstromgipfels umgesetzt"
Wirtschafts- und Energieminister schickt Regelungen zur Stromkennzeichnung in Begutachtung - Verbesserung für Konsumenten bei Anbieterwechsel und Stromabschaltung
Utl.: Wirtschafts- und Energieminister schickt Regelungen zur
Stromkennzeichnung in Begutachtung - Verbesserung für
Konsumenten bei Anbieterwechsel und Stromabschaltung =
Wien (OTS/BMWFJ) - "Künftig wird der gesamte Strom, den Haushalte und
Unternehmen von österreichischen Erzeugern beziehen, einen
verpflichtenden Nachweis der Herkunft haben. Jeder Verbraucher kennt
dann seinen Strommix ganz genau und kann durch eine verbesserte
Transparenz eine Kaufentscheidung gegen Atomstrom treffen", sagt
Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner anlässlich des
Begutachtungsstarts der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz (ElWOG). "Wir setzen damit die Beschlüsse des 3.
Atomstromgipfels um und gehen stimmig vor, was unsere Vorreiterrolle
bezüglich Stromkennzeichnung in Europa betrifft." Durch Österreichs
Leitungen wird jedoch auch künftig noch Atomstrom fließen, weil wir
nicht die Leitungen an der Grenze kappen können.
Die Kennzeichnung des Stroms durch die Energieversorger für die
Lieferung an Haushalte soll 2013 abgeschlossen sein, wenn die
Notifzierung als technisches Handelshemmnis bei der Europäischen
Kommission abgeschlossen ist. Der an Unternehmen gelieferte Strom
muss ab 2015 gänzlich gekennzeichnet sein. Diese Übergangsfrist
ergibt sich aus teils langlaufenden Verträgen, die Unternehmen mit
Lieferanten aus dem Ausland haben. Auch der Stromeinsatz bei
Pumpspeicher-Kraftwerken, der in weiterer Folge über die
Stromerzeugung aus dem in die Speicher gepumptem Wasser ja ebenfalls
zu Endverbrauchern geliefert wird, muss großteils gekennzeichnet
werden. "Damit ist klargestellt, dass es von der Erzeugung bis zum
Verbrauch ein einheitliches System gibt. Es besteht auch nicht die
Gefahr, dass die Durchleitung von Strom und somit die Rolle
Österreichs als Energiedrehscheibe gefährdet wird", sagt
Mitterlehner.
Reduzierung des Graustroms
Zusätzlich zur beschriebenen Stromkennzeichnung, die die Lieferung an
Verbraucher betrifft, wird in der ElWOG-Novelle die Zertifizierung
von Strom aus kleineren Kraftwerken, insbesondere aus industrieller
Eigenproduktion geregelt. Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr
als 50 Kilowatt, die in das öffentliche Netz einspeisen, müssen
diesen künftig zertifizieren. "Das reduziert den Anteil von Graustrom
im österreichischen Netz um etwa die Hälfte", so Mitterlehner. In
Österreich ist der Anteil des Graustroms seit Jahren rückläufig. Er
betrug im Jahr 2009 9,3 TWh, 2010 8,1 TWh und 2011 rund 7,7 TWh.
Verbesserung für Online-Anbieterwechsel
In der ElWOG-Novelle werden die Rechte der Kunden gegenüber den
Energieversorgern beim Lieferantenwechsel und bei Zahlungsrückständen
gestärkt. Die Wechselraten von Haushalten sind mit 1,7 Prozent in
Österreich vergleichswiese niedrig. Das soll mit dem verbesserten
Online-Anbieterwechsel verbessert werden. Beispielsweise werden
künftig Vollmachten zur Endverbraucheridentifikation auch in
elektronischer Form akzeptiert. Auch müssen künftig von den
Energielieferanten für die Festlegung der Ratenzahlungen möglichst
konkrete Verbrauchsschätzungen gemacht werden, damit nicht mutwillig
durch erhöhte Prognosen "Zahlungspolster" angelegt werden.
Spezielle Maßnahmen gegen Energiearmut
Bereits bisher konnten Kunden, die nach zweimaliger Mahnung noch
immer im Rückstand sind, weiterhin Strom beziehen, wenn sie sich auf
das Recht auf Grundversorgung durch den Energielieferanten berufen.
Kamen sie jedoch auch im System der Grundversorgung in
Zahlungsrückstand, drohte bislang die Abschaltung. Nunmehr haben
diese Kunden auch dann, wenn sie (abermals) im System der
Grundversorgung in Rückstand geraten sind, das ausdrückliche Recht,
Strom zu beziehen, wenn sie Vorauszahlungen leisten. Diese werden mit
einem Prepayment-Zähler abgerechnet. Mit diesem jetzt dreistufigen
Verfahren soll der Energiearmut noch stärker entgegen gewirkt und
Stromabschaltungen weitestgehend vermieden werden.
Die Regelungen für den Anbieterwechsel gelten auch für den Bezug von
Gas. Daher wird auch das Gaswirtschaftsgesetz novelliert.
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