• 20.12.2012, 10:40:11
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  • OTS0076 OTW0076

Biene Österreich: Europäisches Parlament legt Report über Einfluss von neonikotinoiden Pestiziden auf Bienen

Wien (OTS) - Im Dezember 2012 ist ein umfassender Report des
Europäischen Parlaments zur Problematik der neonikotinoiden Pestizide
auf die Bienengesundheit veröffentlicht worden. Der Report gibt eine
Übersicht über den Einsatz der Neonikotinoide und die aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihren Einfluss auf die
Entwicklung und das Überleben von Bienen.

Die Ergebnisse des Reports

- Der Rückgang der Bienenvölker hat multifaktorielle Gründe, aber
der Einsatz der Neonikotinoide wird in den aktuellen
wissenschaftlichen Studien immer häufiger als wesentlicher Faktor
angesehen.

- Neonikotinoide haben eine hohe akute Toxizität auf Honigbienen,
aber auch die chronische Kontamination der Bienenvölker mit
subletalen Dosen kann ernste negative Effekte verursachen. Diese
reichen von Verhaltensstörungen, Problemen mit der Orientierung,
verringertem Lernvermögen, schlechterer Sammelleistung bis zur
Reduktion der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Parasiten.
Die Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für Honigbienen auf EU-
und nationaler Ebene konzentrieren sich auf die Reduktion des Risikos
einer akuten Vergiftung der Bienen. Sie berücksichtigen jedoch nicht
das Risiko einer chronischen Kontamination mit subletalen Dosen.

- Daher hat die Europäische Kommission die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Neubewertung der Tauglichkeit
des Risikomanagements für Bienen beauftragt. Der Bericht wird für das
Jahresende 2012 erwartet.

Schlussfolgerung des Berichtes ist eindeutig

Die Schlussfolgerung im Bericht des Europäischen Parlaments ist
eindeutig: Solange es aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen
Forschung klare Evidenzen über die negativen Einflüsse der
neonikotinoiden Pestizide auf Honigbienen und andere Bestäuber gibt,
müssen die Grundsätze der EU Verordnung 1107/2009 über das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden. Mit
dieser Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von
Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleistet werden. Das
Vorsorgeprinzip sollte angewandt und sichergestellt werden, dass die
Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die
erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen
Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine
unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Der nun zu erwartende Bericht der EFSA wird die Basis für die
Entscheidung legen, ob oder mit welchen Auflagen Neonikotinoide
zukünftig eingesetzt werden können.

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