Österreichische Ärztekammer nimmt Art.-15a-Vereinbarung zur Kenntnis
Stärkung des niedergelassenen Bereichs und Entlastung der Spitäler werden begrüßt - weitere Einbindung erwartet
Wien (OTS) - Die Österreichische Ärztekammer nimmt die heute von den
Landeshauptleuten getroffene politische Entscheidung zur
Art.-15a-Vereinbarung über eine Struktur- und Finanzierungsreform des
österreichischen Gesundheitssystems zur Kenntnis. Sie begrüßt die
Ergänzung dieses Staatsvertrages, wonach der niedergelassene Bereich
gestärkt und somit die Spitäler, insbesondere die Spitalsambulanzen,
entlastet werden sollen. Die Ärztevertretung sieht dies als Ergebnis
ihres Agierens in den letzten Monaten.
Unverändert lehnt die Österreichische Ärztekammer das geplante
Zielsteuerungssystem mit der Einrichtung neuer bürokratischer
Strukturen ab, ebenso die vorgesehenen Ausgabendämpfungen und die
damit verbundene Ausgabendeckelung.
Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages wurde Mittwoch ein Rahmen
paktiert, der weitere Gesetze auf Bundes- und Länderebene zur Folge
hat. Die Österreichische Ärztekammer erwartet, dass die Politik jetzt
ihre Ankündigung wahr macht und die Ärztekammer sowie die ärztliche
Expertise bei der Erarbeitung der Umsetzungs- und Begleitgesetze
einbezieht.
Da die heute unterzeichnete Grundsatzvereinbarung
Interpretationsspielräume offen lässt, wird die Österreichische
Ärztekammer gegenüber der Politik besonderes Augenmerk darauf legen,
dass es in der Umsetzung zu keinen Verschlechterungen der
wohnortnahen und patientenorientierten Versorgung kommt und die
Spitalsärztinnen und Spitalsärzte entlastet werden.
Die zukünftigen Regelungen werden wesentlich in die
Gesundheitsversorgung der Länder eingreifen. Nachdem damit regionale
Aspekte im Vordergrund stehen, wird den Landesärztekammern eine
zentrale Rolle zukommen. Davon werden auch die nächsten Schritte der
Landesärztekammern im kommenden Jahr, etwa am 16. Jänner 2013,
abhängen. (MS)
Mag. Martin Stickler
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