• 19.12.2012, 15:41:09
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Kopf: Verstärkte Bürgerbeteiligung Ziel des Demokratiepakets

Elektronische Unterstützung von Volksbegehren bald möglich!

Utl.: Elektronische Unterstützung von Volksbegehren bald möglich! =

Wien, 19. Dezember 2012 (OTS/ÖVP-PK) - "Die verstärkte Beteiligung
der Bürger am demokratischen Prozedere ist das Ziel unserer
Vorschläge", sagte ÖVP Klubobmann Karlheinz Kopf heute, Mittwoch,
anlässlich der Präsentation des "Demokratie-Pakets". Anfang 2013
sollen die heute gemachten Vorschläg den Oppositionsfraktionen in
Gesetzesform übermittelt und im Plenum Ende Jänner 2013 als
Initiativanträge eingebracht werden. "Die bisherigen
fraktionsübergreifenden Diskussionen haben gezeigt, dass die heute
präsentierten Maßnahmen konsensfähig sind", so Kopf, der eine
breitest mögliche Unterstützung der Vorschläge nicht nur aufgrund
notwendiger Zweidrittelmehrheiten, sondern insbesondere auch aufgrund
der demokratiepolitischen Relevanz als wünschenswert erachtet.

Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Bürgern unterstützt werden,
sollen in Zukunft im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats
behandelt werden. "Der Initiator eines ausreichend unterstützten
Volksbegehrens kann dann im Plenum das Wort ergreifen und damit aktiv
in die parlamentarische Diskussion eingreifen", so Kopf, der in
weiterer Folge darauf hinwies, dass Volksbegehren, Bürgerinitiativen
und Bürgeranfragen nach Schaffung einer zentralen Wählerevidenz auch
elektronisch unterstützt werden könnten.

Im Rahmen einer neu zu schaffenden Bürgeranfrage sollen Staatsbürger
die Möglichkeit erhalten, Mitglieder der Bundesregierung zu befragen.
Die Anfragen müssen von mindestens 10.000 Bürgern unterstützt werden.
"In vier Sitzungen des Nationalrats pro Jahr sollen die am meisten
unterstützten Bürgeranfragen direkt vom zuständigen
Regierungsmitglied beantwortet werden", so Kopf.

Weiters wurde die Stärkung der Persönlichkeitselemente bei der
Nationalratswahl durch die Absenkung der Kriterien für eine
Listenvorreihung präsentiert. So sollen auf Bundesebene
Vorzugsstimmen im Ausmaß von sieben Prozent, auf Landesebene zehn
Prozent und in den Regionalwahlkreisen 14 Prozent der Parteistimmen
für eine Listenvorreihung ausreichend sein. "Dadurch haben die
Wahlberechtigten künftig deutlich mehr Einfluss darauf, von wem sie
im Parlament vertreten werden", so Kopf abschließend. (Schluss)

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