- 19.12.2012, 11:27:50
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- OTS0096 OTW0096
ÖH an Bundesrat: Studiengebührennovelle nicht beschließen!
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder verfassungswidrig
Utl.: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder verfassungswidrig =
Wien (OTS) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft warnt den
Bundesrat vor einem übereilten Beschluss der Neufassung des §91 des
Universitätsgesetzes (UG). Die Neuregelung der Studiengebühren - die
übrigens im Nationalrat ohne Begutachtung beschlossen wurde -
beinhaltet nämlich vermutlich verfassungswidrige Passagen. "Wir haben
beim Verfassungsjuristen Theo Öhlinger ein Gutachten in Auftrag
gegeben. Dieses bestätigt nun unsere Befürchtungen, dass die
rückwirkende Legalisierung der autonom eingehobenen Studiengebühren
höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist", so Christoph Huber,
Generalsekretär der ÖH.
Huber führt aus:"Probleme gibt es auf 3 verschiedenen Ebenen: Erstens
wird durch das Gesetz in ein bestehendes Verordnungsprüfungsverfahren
eingegriffen. Zweitens wird der Vertrauensgrundsatz verletzt. Es ist
nämlich so, dass selbst wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet,
dass die autonom eingehobenen Studiengebühren unrechtmäßig waren, die
betroffenen Studierenden trotzdem Studiengebühren zahlen müssen.
Drittens sind dadurch Universitäten, die ziemlich sicher rechtswidrig
Gebühren eingehoben haben, im Vorteil. Diejenigen jedoch, die sich
nicht von Töchterle auf rechtlich dünnes Eis haben treiben lassen,
sind nun im Nachteil. Das ist absurd!"
"Die Befürchtungen der ÖH wurden bestätigt. Es ist unfassbar, dass
ein verfassungswidriges Gesetz durch ein Gesetz "repariert" wird, das
wieder verfassungswidrig ist! Töchterle degradiert sich so zum
Unrechtsminister. Wir fordern den Bundesrat auf, das Gesetz nicht zu
beschließen! Die Politik sollte aufhören, den Rechtsstaat zu
untergraben, und nicht immer wieder neue Wege ausprobieren, mit denen
Studierenden das Leben noch schwerer gemacht wird", fordert Huber.
Das Gutachten findet sich unter
http://www.oeh.ac.at/#/informationnews/presse/pressematerial/
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