• 18.12.2012, 18:25:30
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"Die Presse"-Leitartikel: Im Bawag-Prozess gilt die Naivitätsvermutung, von Josef Urschitz

Ausgabe vom 19. Dezember 2012

Utl.: Ausgabe vom 19. Dezember 2012 =

Wien (OTS) - Die wichtigste Frage im Bawag-Skandal bleibt ungeklärt:
Niemand, absolut niemand will wissen, wo das angeblich verspekulierte
Geld geblieben ist.

Nach dem Freispruch für Wolfgang Flöttl und die meisten der übrigen
Bawag-Angeklagten ist unter anderem die Frage aufgetaucht, was denn
dieses Urteil für internationale Spekulanten bedeute. Ganz klar nur
eines: Einem österreichischen Richter kann man alles erzählen, es
gilt sozusagen die Naivitätsvermutung.
Hoffen wir zumindest. Denn dass bei einem so wichtigen Prozess
bewusst die Frage aller Fragen ausgeklammert wurde, wollen wir ja
doch nicht hoffen. Die Frage nämlich, wo das ganze viele Geld
geblieben ist. Niemand will das wissen. Die Richterin im ersten
Bawag-Prozess nicht, der Richter im jetzt abgeschlossenen zweiten
Verfahren nicht, und die Gewerkschaft, die als damalige
Bawag-Eigentümerin immerhin ihren angeblichen Streikfonds ganz und
ihre Existenz beinahe verloren hat, schon gar nicht. Ziemlich seltsam
das Ganze, nicht?
Rekapitulieren wir: Wolfgang Flöttl, erfolgreicher Investor in den
USA und Sohn eines Bawag-Generaldirektors, bekommt in den
Neunzigerjahren in drei Wellen, zuerst von seinem Vater dann von
dessen Nachfolger Helmut Elsner, viel Bawag-Geld zwecks spekulativer
Vermehrung. Mit der letzten Tranche wettet Flöttl auf den Yen-Kurs -
und baut einen Totalverlust. 1,2 Euromilliarden von der Bawag sind
futsch.
So zumindest die offizielle Lesart. Abgesehen davon, dass im echten
Leben kein Investor - und schon gar nicht Herr Flöttl, der abseits
der Bawag ja durchaus erfolgreich spekuliert hat - so dämlich ist,
alle Eier in einen einzigen Optionskorb zu legen, hat dieses Märchen,
das uns da erzählt wird, noch andere Höhepunkte. Beispielsweise die
Sache mit der kaputten Computerfestplatte, mit deren Crash alle Daten
über die Bawag-Transaktionen unwiderruflich verloren gegangen sind.
Über eine derartige Rechtfertigung lacht sich die ganze Welt krumm.
Das hiesige Gericht offenbar nicht.
Kommen wir jetzt zum wirklichen Leben: Spekulationsgeschäfte, egal,
ob Optionen, Swaps, Futures oder sonst was, sind Geschäfte zwischen
mindestens zwei Vertragspartnern. Das Geld löst sich dabei nicht auf,
sondern wandert vom "Verlierer" zum "Sieger". Die Transaktionen sind
also nicht auf einer einzigen Computerfestplatte gespeichert, sondern
bei beiden Vertragspartnern und wohl auch bei zwischengeschalteten
Banken oder Brokern.
Die Spuren, die da hinterlassen werden, findet man durch
Kontenöffnungen bzw. durch Erstellung eines sogenannten Forensic
Account. Beides - die Öffnung der Flöttl-Konten und die Erstellung
eines Forensic Account - ist (von Elsner) beantragt und vom Gericht
abgelehnt worden. Warum eigentlich?
Immerhin hätte man damit den Weg des "verlorenen" Geldes verfolgen
können. Das ist nicht uninteressant. Es könnte ja theoretisch - wir
abstrahieren jetzt vom Fall Bawag - ein böser Spekulant mit fremdem
Geld auch Wetten mit sich selbst (über eine Steuerparadiesfirma)
abschließen und damit gewinnbringend auf beiden Seiten des
Spieltisches stehen. Ob so etwas im Fall Bawag denkbar wäre, will
aber, wie gesagt, niemand so genau wissen. Das Geld ist halt futsch.
Blöd gelaufen.
Vielleicht wäre es auch zu mühsam, in der Karibik zu recherchieren.
Dazu passt aber die Sache mit dem Bermuda-Fax gar nicht: Die
Finanzpolizei des Inselstaats hat die österreichischen Behörden 2006
darauf aufmerksam gemacht, dass Wolfgang Flöttl versuche, 21
Millionen Dollar aus den Bermudas abzuziehen. Die Reaktion der
österreichischen Behörden: Das Bundeskriminalamt ersuchte per Fax die
Staatsanwaltschaft, "diese Information von der Akteneinsicht
auszunehmen".

Sehr seltsam also, was da vorgeht. 1,2 Milliarden verschwinden, die
Gewerkschaftsbank muss verkauft werden, der ÖGB schrammt knapp an der
Insolvenz vorbei. Aber niemanden, absolut niemanden in der
Gewerkschaft, in den politischen Parteien, in der weisungsgebundenen
Staatsanwaltschaft und im weisungsfreien Gericht scheint zu
interessieren, was da wirklich gelaufen ist.
Was vom Bawag-Skandal bleibt, sind also ein paar Verurteilte (für die
österreichische Seite des Skandals), viele offene Fragen und ein
sehr, sehr schaler Nachgeschmack.

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