• 18.12.2012, 13:55:42
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  • OTS0198 OTW0198

Journalisten Club begrüßt VfGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Hinweise, dass die EU-Richtlinie gegen EU-Grundrechte verstößt, verdichten sich

Utl.: Hinweise, dass die EU-Richtlinie gegen EU-Grundrechte
verstößt, verdichten sich =

Wien (OTS/ÖJC) - Der Österreichische Journalisten Club - ÖJC begrüßt
die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, den
Europäischen Gerichtshof mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen.
Die Frage, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem
in der Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz
vereinbar ist, ist die Kernfrage zur Vorratsdatenspeicherung, die vom
ÖJC weiter abgelehnt wird.

Bedauerlich ist aber, dass der VfGH, anders als das deutsche
Bundesverfassungsgericht, das umstrittene Gesetz nicht außer Kraft
setzen darf.

Der ÖJC lehnt die Vorratsdatenspeicherung als Eingriff in die
Pressefreiheit und in den Informantenschutz ab.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OJC

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