• 18.12.2012, 12:02:33
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Thumpser: Entgeltfortzahlung für Feuerwehren darf nicht an VP-Niederösterreich scheitern

Feuerwehrleuten soll aus ihrem Engagement kein Nachteil erwachsen

Utl.: Feuerwehrleuten soll aus ihrem Engagement kein Nachteil
erwachsen =

St. Pölten, (OTS/SPI) - Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
werden zu Katastropheneinsätzen während der Arbeitszeit gerufen. Ihre
Unternehmen zeigen zwar bislang dafür vielfach Verständnis, jedoch
wird es für die Betriebe immer schwieriger, die MitarbeiterInnen
unter gleichzeitiger Lohnfortzahlung freizustellen. So müssen
Feuerwehrleute bereits vereinzelt für den Einsatz Urlaub nehmen,
andere die verlorene Zeit wieder einarbeiten. "In der letzten Sitzung
des NÖ Landtages lehnte die ÖVP Niederösterreich eine entsprechende
Initiative der SPÖ für eine Entgeltfortzahlung für Feuerwehrleute als
einzige Partei ab. Umso erfreulicher ist es jetzt, dass
Innenministerin Mikl-Leitner im Gegensatz zu ihren Parteifreunden aus
Niederösterreich in dieser Sache Gesprächsbereitschaft signalisiert",
fordert SPNÖ-Mandatar LAbg. Herbert Thumpser die Spitze der
VP-Niederösterreich auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und dem
Beispiel ihrer Ministerin zu folgen.

Um längerfristig keine negativen Auswirkungen auf das
Freiwilligenwesen befürchten zu müssen, sollte in den
arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene eine
generelle Verpflichtung zur Lohnfortzahlung durch den Dienstgeber im
überregionalen Einsatzfall festgelegt werden. Im Gegenzug dazu sollte
auf Landesebene ein Einsatzfonds geschaffen werden, der den
Dienstgebern über Antrag den nachgewiesenen Aufwand für
Lohnfortzahlungen an Bedienstete, die einsatzbedingt von ihrem
Arbeitsplatz abwesend waren, abdeckt.

"Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren würde durch diese
Regelung keine Benachteiligung mehr aus ihrem Engagement weder an
ihrem Arbeitsplatz noch bei der Jobsuche erwachsen. Sie hätten
Gewissheit, dass ihnen - auch wenn sie zum Zweck eines
Feuerwehreinsatzes ihren Arbeitsplatz verlassen müssen - keine
arbeits- oder vermögensrechtlichen Nachteile entstehen würden,
andererseits hätten die Unternehmen Garantie, dass ihnen auch bei der
Einstellung von DienstnehmerInnen, die Mitglieder einer Freiwilligen
Feuerwehr sind, kein finanzieller Schaden erwächst", so Thumpser.

(Schluss) ha

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