• 14.12.2012, 13:13:37
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  • OTS0177 OTW0177

FP-Mahdalik/Guggenbichler fordern Sistierung der Beschlüsse zur Parkraumbewirtschaftung

Entgelte und Tarife können nicht Gegenstand von Anträgen in der Bezirksvertretung sein

Utl.: Entgelte und Tarife können nicht Gegenstand von Anträgen in
der Bezirksvertretung sein =

Wien (OTS/fpd) - In Währing wurde der rot-grüne Antrag auf Einführung
des Parkpickerls im 18. Bezirk nach § 104 der Wiener Stadtverfassung,
der besagt, dass Entgelte und Tarife nicht Gegenstand von Anträgen in
der Bezirksvertretung sein können, zurückgewiesen, berichtet der
Währinger Gemeinderat, LAbg. Udo Guggenbichler.

Aufgrund derselben Bestimmung müssten alle in den Westbezirken mit
rot-grüner Mehrheit beschlossenen Bezirksparlamentsanträge zur
Einführung des Parkpickerls als rechtswidrig qualifiziert und
sistiert werden, so der Verkehrssprecher der FPÖ-Wien, LAbg. Toni
Mahdalik, "§ 65 der Wiener Stadtverfassung normiert, dass neben dem
Bezirksvorsteher auch dem Wiener Bürgermeister die Möglichkeit zur
Sistierung von Beschlüssen von Bezirksvertretungen eingeräumt wird.
In diesem Fall geht die Zuständigkeit zur Entscheidung auf den
Gemeinderat über."

Da die Bezirksvorsteher der Westbezirke gemäß § 65 Wiener
Stadtverfassung nicht tätig wurden, fordern die beiden Mandatare
Bürgermeister Häupl auf, von seiner rechtlichen Möglichkeit Gebrauch
zu machen und die rechtswidrigen Grundsatzbeschlüsse in den
jeweiligen Bezirken (12,15,16,17) zur Frage der Einführung der
Parkraumbewirtschaftung zu sistieren. (Schluss) hn

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