• 13.12.2012, 11:54:57
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  • OTS0124 OTW0124

Industrie zu Unfallversicherung: Kostenwahrheit erhöhen, Beitragssatz senken

IV-GS-Neumayer: AUVA leistet hervorragenden Beitrag zur Unfallprävention

Utl.: IV-GS-Neumayer: AUVA leistet hervorragenden Beitrag zur
Unfallprävention =

Wien (OTS/PdI) - "Der deutliche Rückgang der Arbeitsunfälle in den
vergangenen Jahrzehnten spiegelt das große Engagement von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Arbeitsschutz und Unfallprävention
wider", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV), Mag. Christoph Neumayer, anlässlich des Festaktes zu 125 Jahren
Gesetz zur Unfallversicherung - AUVA - heute, Donnerstag, im
Parlament in Wien. Die AUVA leiste "einen hervorragenden Beitrag zur
Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten". So habe die
Zahl der Arbeitsunfälle von rund 177.000 im Jahr 1990
erfreulicherweise auf zuletzt unter 110.000 reduziert werden können,
während im gleichen Zeitraum die Zahl der Erwerbstätigen in
Österreich deutlich angestiegen sei. "Während aber die Arbeitsunfälle
seit 1990 um fast 40 Prozent verringert werden konnten, ist der
Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung mit 1,4 Prozent heute
genauso hoch wie damals. Die Dienstgeberbeiträge zur
Unfallversicherung werden seit Jahren in zunehmendem Maß für
unfallversicherungsfremde Zwecke eingesetzt. Ziel muss jedoch
vielmehr sein, die Kostenwahrheit zu erhöhen und den Beitragssatz im
Sinne der dringend erforderlichen Reduktion der Arbeitszusatzkosten
zu senken", so Neumayer.

Insbesondere erfolge aus Mitteln der Unfallversicherung eine
massive Quersubventionierung der Krankenversicherung, sagte der
IV-Generalsekretär. Trotz deutlich gesunkener Arbeitsunfallzahlen
leiste die AUVA einen seit Jahren kontinuierlich steigenden
Pauschalbetrag an die Krankenversicherung für die Behandlung von
Arbeitsunfällen durch diese. "Die massiv überhöhte und
verfassungsrechtlich bedenkliche Pauschalzahlung spiegelt in keiner
Weise die tatsächlichen Verhältnisse wider", unterstrich Neumayer.
Zudem würden auf Kosten der Arbeitgeber in den Einrichtungen der AUVA
zum überwiegenden Teil Freizeitunfälle behandelt, obwohl dies
grundsätzlich Aufgabe der Krankenversicherung sei. "Nur elf Prozent
der Patienten in Unfallkrankenhäusern wurden im Jahr 2011 auf Grund
von Arbeitsunfällen behandelt", so der IV-Generalsekretär. Die
restlichen 89 Prozent seien hingegen Freizeitunfallpatienten gewesen.
Tätigkeit und Mitteleinsatz der Unfallversicherung seien auf ihren
eigentlichen Aufgabenbereich zu fokussieren, die laufende Belastung
der AUVA mit verschiedenen unfallversicherungsfremden Agenden
abzulehnen.

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