• 11.12.2012, 14:07:09
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Jakob Auer für Verwendung von regionalen Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen

Fünf-Parteienantrag im heutigen Landwirtschaftsausschuss

Utl.: Fünf-Parteienantrag im heutigen Landwirtschaftsausschuss =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Bereits ein Viertel aller Österreicherinnen und
Österreicher isst regelmäßig eine Mahlzeit in Mensen oder
(Betriebs-)Kantinen bzw. wird in öffentlichen Einrichtungen wie
Spitälern, Pflegeeinrichtungen oder Schulen verpflegt. "Großküchen in
der Gemeinschaftsverpflegung werden in den nächsten Jahren sicherlich
noch zunehmen", spricht sich der ÖVP-Landwirtschaftssprecher und
Bauernbund-Präsident Abg. Jakob Auer dafür aus, dass speziell in
diesem Bereich auf die Verarbeitung von gesunden und frischen
Nahrungsmittel geachtet werden muss. In einem
Fünf-Parteien-Entschließungsantrag wird daher im heutigen
Landwirtschaftsausschuss gefordert, dass beim Vergabeverfahren von
Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen auf den regionalen Bezug,
die nachhaltige Produktion und eine gesundheitsfördernde Ernährung zu
achten sei.

"Gesunde Ernährung und Kantinen-Essen dürfen kein Widerspruch sein",
betont Auer. Die heimische Landwirtschaft produziert wertvollste und
vielfältige Lebensmittel für alle. Durch die Verwendung von
regionalen Produkten werden Frische und Saisonalität garantiert.
Öffentliche Organisationen, die Gemeinschaftsverpflegung anbieten,
sollen künftig dazu angeregt werden, bei der Beschaffung der
Lebensmittel verstärkt auf Regionalität und Nachhaltigkeit zu setzen.
"Die Politik setzt die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, die
Bauern bieten die qualitativ hochwertigen Produkte, und die
Konsumentinnen und Konsumenten können sich auf den gesunden
Mittagstisch freuen", fasst Auer die Intention des
Entschließungsantrages zusammen.

Änderungen im AMA- und im Weingesetz

Novellierungen im AMA-Gesetz sowie im Weingesetz setzen in erster
Linie auf mehr Gerechtigkeit und auf moderne, praxisgerechte Lösungen
bei der Beitragserhebung. "Komplizierte Bestimmungen sind
unwirtschaftlich und ungerecht", erläutert Jakob Auer die geänderten
Bestimmungen über die Agrarmarketingbeiträge. Das nunmehr neue System
enthält keine Differenzierung beim Flaschenbeitrag zwischen Eigen-
und Fremdwein mehr. Im Weingesetz neu vorgesehen ist, dass
Erntemeldung, Bestandsmeldung und Stammdatenerhebungsblatt künftig
online im Wege der beim Landwirtschaftsministerium eingerichteten
Weindatenbank einzureichen sind.
(Schluss)

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