- 11.12.2012, 12:37:43
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Festplattenabgabe: Existenz für Kunstschaffende statt Shareholder-Value
Wien (OTS) - Stellungnahme von "Kunst hat Recht." zur Diskussion über
eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes am 11. Dezember 2012 im
Bundesministerium für Justiz
Schulterschluss des Elektrohandels mit Konzernen ist
verantwortungslos
Interessengruppen aus der Wirtschaft, vor allem weltweit agierende
Unternehmen, deren jährliche Gewinne mehr ausmachen als der
österreichische Staatshaushalt, versuchen zunehmend Einfluss auf die
anstehende Neuregelung zum Urheberrecht in Österreich zu nehmen.
Diese Unternehmen, die in Österreich de facto keine Steuern zahlen,
weil sie ihre Gewinne in den Ländern ihrer Konzernzentralen
abliefern, wollen die Festplattenabgabe verhindern. Somit sorgen sie
dafür, dass das Kulturland Österreich, seine Kulturproduzenten und
als Kulturproduktionsstandort an Bedeutung verliert und
österreichische Kunstschaffende ihre Existenzgrundlage einbüßen.
Unterstützt werden sie dabei von der Standesvertretung des
Österreichischen Elektrohandels. Gemeinsames Interesse beider Gruppen
ist es, jenen Content, den sie über ihre Produkte Millionen von Usern
gewinnbringend vermitteln, kostenlos nützen zu können. Ein Großteil
des österreichischen Elektrohandels bezieht darüber hinaus die
Festplattenabgabe in seine Preise bereits fix ein, führt aber seine
Mehreinnahmen nicht an die Kunstschaffenden in Österreich ab. Die
Festplattenabgabe gibt es in Deutschland bereits seit 2010
rückwirkend bis 2002. Dies hat zu keinerlei Beeinträchtigung des
Elektrohandels in Deutschland geführt, die Preise für Festplatten in
Österreich liegen derzeit im Durchschnitt höher als jene in
Deutschland.
Vergleich in Europa zeigt: Keine Erhöhung der
Konsumentenpreise nötig
Die Kunstschaffenden fordern daher begleitend zur Novelle des
Urheberrechtsgesetzes eine gesetzliche Festschreibung, dass die
Einführung der Festplattenabgabe keine Erhöhung der Konsumentenpreise
nach sich ziehen darf. Die Preisgestaltung in Österreich unterliegt
anderen, entscheidenden Kriterien als der Festplattenabgabe, wie sich
seit Jahren an europäischen Preisvergleichen ablesen lässt. Auch die
Niederlande und Schweden setzen die Festplattenabgabe mit 1. Jänner
2013 um. "Ein Land wie Schweden, das nicht gerade als
'Piraterie-feindlich' gilt, oder Deutschland, das bekanntlich zu
seiner Industrie und seinem Wirtschaftsstandort steht, sieht keine
wirtschaftlichen Nachteile aufgrund der Festplattenabgabe, wie es
manche in Österreich propagieren", ergänzt Tini Kainrath, Musikerin
und Schauspielerin.
Die österreichischen Kunstschaffenden hingegen haben seit Jahren
durch die Situation insgesamt um etwa zehn Millionen Euro verteilbare
Einnahmen pro Jahr weniger aus ihren Urheberrechten, was für viele
existenzbedrohend ist. Dadurch leiden auch die Förderungen junger,
neuer Kunstschaffender, sowie die soziale Versorgung der am
schwächsten abgesicherten Künstler.
Argumente des Handels und der Industrie sind nicht
nachvollziehbar
"Diese Gruppen empören sich über etwa drei Euro pro Jahr -
gerechnet auf die durchschnittliche Lebensdauer eines Computers - aus
der Festplattenabgabe für die Kunstschaffenden. Ihnen geht es nur
darum, durch die Verhinderung der Festplattenvergütung ihre Gewinne
zu maximieren. Alle jetzt vorgebrachten Argumente wie z. B. dass der
Wirtschaftsstandort Österreich geschädigt wird oder Arbeitsplätze
verloren gehen, kennen wir seit Einführung der Urheberrechtsabgabe in
den 1980er Jahren. Sie haben sich in dreißig Jahren nicht
bewahrheitet", stellt Gerhard Ruiss fest, Autor und Mitinitiator von
Kunst hat Recht.
Ganz im Gegenteil: "Österreichische Produktionen sind in Gefahr,
wenn wir die Festplattenabgabe nicht bekommen. Es geht vor allem um
inländische Verlage, Musik- oder Filmproduzenten, die schon auf Grund
der Größe des österreichischen Marktes gegenüber dem Deutschlands
benachteiligt sind. Wenn die Gesetzeslage sich gegen die
Urheberrechtsabgabe richtet, wird es zu einer weiteren Ausdünnung der
Finanzierungsmöglichkeiten führen und damit werden heimische
Erfolgsproduktionen nicht mehr möglich", ergänzt Filmproduzent
Wolfgang Frey.
"Kunst hat Recht." unterstützt den Entwurf des BMJ
"Kunst hat Recht." unterstützt die Bemühungen der Ministerin
Beatrix Karl zur Festplattenabgabe. Der vorliegende Entwurf zur
Festplattenabgabe des Justizministeriums ist ausgewogen, orientiert
sich in vielen Punkten an der deutschen Regelung und enthält auch
Aspekte, welche die Interessen der Rechtenutzer widerspiegeln. Die
Interessenvertreter der Industrie und des Handels waren bisher nicht
zu konstruktiven Gesprächen bereit. Eine Politik, bei der die Zukunft
des Kunst- und Kulturlandes Österreich auf der Strecke bleibt, ist
verantwortungslos und im Hinblick auf die kritische Situation vieler
von etwa 20.000 Kunstschaffenden in Österreich unverständlich.
"Kunst hat Recht." Initiative für das Recht auf geistiges
Eigentum
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Musiker, Autoren, Filmschaffende, bildende Künstler und Fotografen
zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die
Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.
Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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