Kein klarer Hinweis auf die öffentliche Förderung verstößt gegen Ehrenkodex
Utl.: Kein klarer Hinweis auf die öffentliche Förderung verstößt
gegen Ehrenkodex =
Wien (OTS) - Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich in seiner
letzten Sitzung mit der Artikelserie "Steirische Reformpioniere",
erschienen zwischen Juli und September dieses Jahres in der
Steiermark-Ausgabe der "Kronen Zeitung". Das Land Steiermark förderte
diese Serie laut einem Beschluss der Landesregierung mit 150.000,-
Euro.
Bei den Artikeln ist zwar angeführt, dass es sich um eine Serie
von "Krone" und "Land Steiermark" handelt. Dieser Hinweis alleine
lässt die Leserinnen und Leser jedoch nicht ausreichend erkennen,
dass die Artikel mit einem finanziellen Beitrag des Landes finanziert
wurden. Der Senat hebt hervor, dass sich die Artikel in ihrer
Aufmachung nicht vom übrigen redaktionellen Inhalt der Zeitung
unterscheiden und einer der Artikel als "Reportage" bezeichnet wurde.
Der Ehrenkodex für die österreichische Presse sieht in dessen Punkten
3. und 4. vor, dass es bei journalistischen Darstellungen für
Leserinnen und Leser klar erkennbar sein muss, ob es sich um
Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen handelt und dass
Einflussnahmen Außenstehender auf Inhalt oder Form eines
redaktionellen Beitrags unzulässig sind.
Natürlich bedeutet die Finanzierung durch das Land Steiermark
nicht automatisch, dass damit auch tatsächlich Einfluss auf den
redaktionellen Inhalt genommen wurde, oder sogar, dass es sich dabei
nur um scheinbar redaktionelle Inhalte handeln würde.
Darauf kommt es aber nicht an. Maßgeblich ist vielmehr, dass die
Leserinnen und Leser sich selbst kein Bild über mögliche
Einflussnahmen auf den redaktionellen Inhalt machen konnten. Gerade
eine finanzielle Gegenleistung für eine Veröffentlichung und damit
die Unterscheidbarkeit zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen
Veröffentlichungen stellt ein wichtiges Kriterium für eine derartige
Beurteilung dar, weshalb dieser Umstand unbedingt anzuführen gewesen
wäre.
Da in der Artikelserie auf die Finanzierung des Landes nicht
hingewiesen wurde, konnten die Leserinnen und Leser die
Glaubwürdigkeit der Artikel nicht eigenständig beurteilen. Dies
stellt einen Verstoß gegen den Ehrenkodex dar (siehe auch die
Entscheidung 2011/16 des Senats 2 des Presserates vom 12.10.2011).
Der Senat prüfte auch die Artikelserie "Schüler machen Zeitung" in
der "Kleinen Zeitung", die ebenso vom Land Steiermark mit
öffentlichem Geld gefördert wurde. Bei den Artikeln gab es den Zusatz
"Mit Unterstützung von ,Das Land Steiermark' " (Anmerkung: zu sehen
war das Logo des Landes). Der Senat empfand diese Art der
Kennzeichnung aus medienethischer Sicht als noch ausreichend.
Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des
Presserates (www.presserat.at).
In dem vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund
einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt
(selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung).In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel den
Grundsätzen der Medienethik entspricht. Von der Möglichkeit, an dem
Verfahren teilzunehmen, hat die "Kronen Zeitung" nicht Gebrauch
gemacht.
Bisher hat sich die "Kronen Zeitung" der Schiedsgerichtsbarkeit
des Presserats nicht unterworfen.
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