- 10.12.2012, 11:52:37
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Grüne gegen österreichisches ACTA
Zinggl: Durchsetzung von Urheberrechten über Bespitzelung und Eingriffe in bürgerliche Freiheiten ist abzulehnen
Utl.: Zinggl: Durchsetzung von Urheberrechten über Bespitzelung und
Eingriffe in bürgerliche Freiheiten ist abzulehnen =
Wien (OTS) - Ganz gleich, welche Entwürfe zur Änderung des
Urheberrechts von der Regierung ausgearbeitet werden: Die Grünen
werden mit Sicherheit keinem Gesetz zustimmen, das eine Durchsetzung
von Urheberrechten über Bespitzelung, den Kauf von
Persönlichkeitsdaten oder ähnliche Eingriffe in Privatsphäre und
bürgerliche Freiheiten ermöglicht. "Wir lehnen jede österreichische
Variante von ACTA genauso kategorisch ab, wie wir dieses
internationale Handelsabkommen selbst abgelehnt haben," warnt der
Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl im Vorfeld einer
Diskussionsveranstaltung zur Novellierung des Urheberrechts im
Justizministerium: "Nachdem die Europäische Volkspartei im Juli 2012
das ACTA-Abkommen in der EU nicht durchsetzen konnte, versucht sie es
jetzt offenbar auf nationalen Wegen". Und wie bei ACTA findet die
Diskussion hinter verschlossenen Türen vor allem zwischen jenen
statt, die sich für ein österreichisches ACTA aussprechen.
Auch Unterlassungsaufforderungen, verbunden mit kurzen
Zahlungsfristen, die UserInnen einschüchtern und zu schnellen
Zahlungen nötigen sollen, sind keine akzeptable Strategie zur
Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen. Sie fördern weder den
sozialen Frieden noch die Kunstschaffenden. Ginge es tatsächlich um
deren finanzielle Absicherung, wie das vordergründig argumentiert
wird, müsste vor allem ein zeitgemäßes, brauchbares
Urhebervertragsrecht eingerichtet werden. Dafür gibt es seitens der
Regierung aber bislang keinen Vorschlag. Von einem Abmahnwesen
profitieren nur die Anwaltskanzleien.
"Vor allem aber muss im Netz dringend Rechtssicherheit geschaffen
werden. Wenn fünfhunderttausend UserInnen mit einem Fuß im Kriminal
stehen, ist es nicht mehr Aufgabe des Gesetzgebers, auch noch den
zweiten Fuß rein zu ziehen. Das veraltete Urheberrecht braucht keinen
stützenden Rollator, es muss durch ein modernes, großzügiges
getauscht werden", so Zinggl.
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