• 10.12.2012, 10:36:25
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39. Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte offenbart Mängel in Justiz, Verwaltung und Gesetzgebung

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) präsentiert "Fieberkurve des Rechtsstaates" am heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte

Utl.: Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) präsentiert
"Fieberkurve des Rechtsstaates" am heutigen Internationalen
Tag der Menschenrechte =

Wien (OTS) - Der jährliche Wahrnehmungsbericht der österreichischen
Rechtsanwälte ist ein wichtiges Werkzeug zur Visualisierung und zur
Korrektur von Irrwegen der Justizbehörden. Diese "Fieberkurve des
Rechtsstaates" zeigt sehr eindrücklich und plakativ, wo Justiz,
Verwaltung aber auch Politik Verhaltensweisen zeigen, die vermeidbar,
verbesserungswürdig oder schlicht nicht akzeptabel sind. Vom
Verhalten einzelner Richter bis hin zu strukturellen Mängeln im
Gerichtsbetrieb und politischen Fehlentwicklungen werden von den
5.800 österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den
1.900 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern
zahlreiche Kritikpunkte über das Jahr zusammengetragen, vom
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ausgewertet und
veröffentlicht. "Im Mittelpunkt steht der Schutz und Ausbau der
Rechtsstaatlichkeit", erklärt ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff die
Zielsetzung. Dazu zählen sowohl Rechtsstaatlichkeit bei der
Gesetzwerdung, als auch der barrierefreie Zugang zum Recht, die
Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den jeweiligen Verfahren
und die grundrechtskonforme Behandlung von Menschen durch staatliche
Behörden. Besonderes Augenmerk legen die Rechtsanwälte in ihrem
aktuellen Bericht auf die Einhaltung der Grund- und Freiheitsrechte,
weshalb für die Präsentation auch der heutige Internationale Tag der
Menschenrechte gewählt wurde.

Grundsätzliches zum Zugang zum Recht

Trotz erfolgreicher Abwehr der massiven Verteuerung beim Erben und
Schenken im Zuge der Neuregelung der Gebühr für Eintragungen im
Grundbuch ist die österreichische Justiz nach wie vor teuer. Der
Eigendeckungsgrad von 110 Prozent liegt weit über dem europäischen
Durchschnitt von 22 Prozent. Dass die Zahl der Geschäftsfälle im
Bereich der Justiz rückläufig ist, wird als Indiz dafür gewertet,
dass bereits viele Menschen aufgrund des stetig steigenden
Gebührendrucks davor zurückschrecken, ihre Rechte zu wahren.
Gleichzeitig sind die heimischen Justizbehörden im europäischen
Vergleich personell massiv unterbesetzt. Die Rechtsanwälte fordern
daher, in personelle Ressourcen und eine Verlängerung der
Gerichtspraxis bei adäquater Bezahlung zu investieren. Gleichzeitig
müssen auch die Gerichtsgebühren reduziert sowie eine Deckelung bei
hohen Streitwerten eingezogen werden.

Weitere Hürden im Zugang zum Recht offenbaren massive Praxisprobleme
durch die Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit, die sich als reine
PR-Maßnahme entpuppt hat, zu häufigen Vertagungen führt und den
Betroffenen zusätzliche Kosten verursacht, sowie die geplante
Schließung von Bezirksgerichten ohne erkennbares Konzept. "Wenn man
Bezirksgerichte schließt und für die verbleibenden gleichzeitig die
Streitwertgrenzen erhöht, ist das eine bewusste Inkaufnahme einer
Strukturüberforderung, welche weder der Schnelligkeit und Qualität
der Rechtsprechung noch dem Arbeitsklima innerhalb der Justiz
zuträglich sein wird", so Wolff. Ziel einer Strukturreform müsse eine
Verbesserung des Zugangs zum Recht sein, dafür sei ein Gesamtkonzept
erforderlich, das jedoch nicht erkennbar ist. "Wir wünschen uns einen
offenen Dialog über Möglichkeiten einer Strukturreform", fordert der
ÖRAK-Präsident.

Gesetzgebung - "Good Governance"-Regeln notwendig

Im Beobachtungszeitraum waren die Rechtsanwälte mit 192
Gesetzesentwürfen und Verordnungen konfrontiert. In immer mehr
Begutachtungsverfahren ist jedoch der Begutachtungszeitraum so gering
bemessen, dass eine gewissenhafte und detaillierte Auseinandersetzung
mit dem Gesetzesvorschlag für Experten nicht möglich ist. Immer öfter
findet auch gar keine Begutachtung statt oder werden
Ministerratsbeschlüsse unmittelbar nach Begutachtungsende gefasst,
sodass den Legisten der Ministerien nicht einmal theoretisch Zeit
bleibt, die zahlreichen Stellungnahmen zu sichten, geschweige denn
die fundierten Expertisen auch tatsächlich zu berücksichtigen. "Man
hat den Eindruck, die Begutachtung werde nur als lästiges Erfordernis
angesehen", befürchtet Wolff. Ein Zugang, der demokratiepolitisch und
rechtsstaatlich bedenklich sei. "Wir fordern daher die Schaffung
verbindlicher "Good Governance"-Regeln im Gesetzwerdungsprozess", so
Wolff. Demnach sei in der Gesetzesbegutachtung ein Mindestverfahren
mit ausreichenden Fristen vorzusehen. Notwendig sei auch die
Schaffung einer Verständigungspflicht aller Personen und
Organisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sobald es
nach dem Begutachtungsverfahren zu gravierenden Veränderungen am
ursprünglichen Entwurf kommt, wie es in diesem Jahr bei der geplanten
Novellierung des § 112 StPO der Fall gewesen ist. Änderungen sollten
in einer Form gekennzeichnet werden, die sicherstellt, dass jede
Bürgerin und jeder Bürger auf der Homepage des Parlamentes
nachvollziehen kann, wann und auf wessen Anregung hin die jeweilige
Änderung erfolgt ist. Zu guter Gesetzgebung gehöre aber auch eine
konkrete und nachvollziehbare Folgeabschätzung in finanzieller und
rechtlicher Hinsicht, die derzeit trotz entsprechender Bestimmungen
im Bundeshaushaltsgesetz oft nicht vorhanden sei, so Wolff.

Einhaltung der Grundrechte - insbesondere durch den
Gesetzgeber

Betont kritisch sieht Wolff die aktuellen Bestrebungen des
Justizministeriums, eine Abfrage der im Zuge der
Vorratsdatenspeicherung gesammelten Verbindungs- und Standortdaten
der Bürgerinnen und Bürger künftig auch in Zusammenhang mit
Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen. "Dieses Vorhaben ist ein
tiefer Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und widerspricht klar
dem Regelungszweck der zugrunde liegenden EU-Richtlinie, die zur
präventiven Bekämpfung von Terrorismus erlassen wurde", warnt Wolff.
"Ich halte dies für höchst bedenklich". Die Rechtsanwälte haben sich
bereits bisher massiv gegen einen Ausbau des Überwachungsstaates
durch die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und werden dies auch
zukünftig tun. "Ich appelliere an die Politiker in unserem Land,
endlich die Stopp-Taste zu drücken", so Wolff.

Einzelfälle offenbaren gravierende Mängel

"Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine umfangreiche Liste von
Vorkommnissen, die eines Rechtsstaates unwürdig sind", so Wolff. Das
beginnt mit unbesetzten Gerichtsabteilungen über unvollständige
Aktenausfertigungen für Verteidiger, die teilweise schon
Detektivarbeit leisten müssen, um alle Aktenteile einsehen zu können,
bis hin zu fremdenfeindlichen Äußerungen eines Richters in einem
Strafverfahren. "Es darf nicht sein, dass Menschen mit anderer
Muttersprache vom Gericht eine Abschrift des Urteils mit der
Begründung verweigert wird, sie könnten ja ohnehin nicht deutsch.
Dass Verhandlungen so kurzfristig anberaumt werden, dass der
betroffene Bürger keine Zeit mehr hat, mit seinem Rechtsanwalt den
Akteninhalt zu besprechen. Dass die Polizei erkennungsdienstliche
Maßnahmen aus Gewohnheit, aber ohne Rechtsgrundlage durchführt. Dass
Freigesprochene eines Strafverfahrens mit einem in keiner Weise
sachgerechten Entschädigungsbetrag abgespeist werden. Dass der
Verteidiger Gutachten in unvollständiger Form erhält. Dass der
durchgängige elektronische Strafakt trotz jahrelanger Ankündigung und
trotz Teilnahme jedes Gerichts und jedes Rechtsanwaltes am
elektronischen Rechtsverkehr nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Dass
man im 21. Jahrhundert mit einem Münzkopierer hantieren muss, um sich
eine Abschrift eines Aktes bei der Wiener Fremdenpolizei zu
beschaffen und zu diesem Zweck auch noch kiloschwere Münzsammlungen
mitzuführen hat", so Wolff.

Weiters dürfe es nicht sein, dass es gerade in Obsorgeverfahren zu
weitreichenden Verzögerungen kommt, weil eine Richterstelle unbesetzt
bleibt und Gerichtsgebäude an Nachmittagen versperrt sind, obwohl
eine Verhandlung angesetzt ist. Und wenn als Urkundenvorlage nur
Fotos im Original vom Richter zugelassen werden, obwohl solche
bereits im ERV elektronisch übermittelt wurden und ein Farbdrucker
bei Gericht vorhanden ist, dann sei das, auch wenn dieses Verhalten
von der Prozessordnung gedeckt ist, eine absolut unnotwendige
Behördenwillkür, die abgestellt werden müsse. "Wir sprechen hier von
zum Teil gravierenden Mängeln, vor allem in Bezug auf die Einhaltung
von Grundrechten, wie jenes auf ein faires Verfahren", betont Wolff.

Durchaus besorgniserregend sind auch einige Beschwerden in
Zusammenhang mit Justizanstalten. Sowohl die Nichtmeldung von
Verlegungen in andere Justizanstalten, als auch die Nichtmeldung
einer ansteckenden Krankheit eines Insassen machen den betroffenen
Rechtsanwälten das Leben nicht leichter. "Wenn der Mandant jedoch die
Einzelzelle mit auffälligen Verletzungen verlässt, der Rechtsanwalt
dies korrekterweise zur Anzeige bringt und sich deshalb letztlich
wegen Verleumdung zu verantworten hat, ist das eine behördliche
Chuzpe die auch nicht unerwähnt bleiben sollte", so Wolff.

Zwt.: Wahrnehmungsbericht erkennt und verbessert strukturelle
Schwächen im Justizsystem

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag wird dem Justizministerium
und allen anderen zuständigen Stellen wie gewohnt einen umfassenden
Bericht erstatten und die Abstellung der konstatierten Mängel weiter
verfolgen. "Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein wesentliches
Menschenrecht, das strikt einzuhalten ist. Der Staat muss seine
Bürgerinnen und Bürger vor allen Angriffen auf dieses Grundrecht
schützen", so Wolff. Gemeinsame Projekte wie der rechtsanwaltliche
Journaldienst für Festgenommene sorgen für eine Verbesserung im
Grundrechtsschutz, aber auch für Verfahrensoptimierung und
Beschleunigung. Die österreichischen Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte gehen mit diesem Projekt gemeinsam mit dem Justiz- und
Innenministerium einen Weg der Wurzelbehandlung vieler Probleme.
Frühzeitige Professionalisierung des Verfahrens ist bei vielen der
genannten Einzelfälle ein Schlüssel zu Effizienzsteigerung und mehr
Rechtsstaatlichkeit.

Die österreichischen Rechtsanwälte sagen
- nein zur vorbehaltslosen Verwendung von Vorratsdaten bei
Urheberrechtssachen,
- nein zu jedem Versuch, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf
verschwiegene Kommunikation mit einem Rechtsanwalt, einem
Journalisten, einem Arzt und anderen zur Verschwiegenheit
verpflichteten Berufen, auszuhöhlen,
- nein zur Regulierung des Aktenanfalls bei Gericht über zu hohe
Gebühren,
- nein zum Selbstverständnis der Justiz als "Großunternehmen",
- nein zu weiteren Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte durch
den Gesetzgeber und
- nein zu intransparenter Gesetzgebung mit Scheinbegutachtungen.

Die österreichischen Rechtsanwälte sprechen sich
- für die Verbesserung der Waffengleichheit im Strafverfahren,
- für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens für jede Bürgerin
und jeden Bürger, unabhängig von Herkunft und finanziellen
Möglichkeiten,
- für einen barrierefreien, leistbaren Zugang zum Recht,
- für mehr Personal im Bereich der Justiz und Investitionen in dessen
Aus- und Weiterbildung,
- für einen modernen, transparenten, für die Bürger nachvollziehbaren
Gesetzwerdungsprozess,
- für eine Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte und
- für einen Dialog zur Verbesserung der genannten Problemstellen aus.

Der 39. Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte ist ab
sofort auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
unter http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=48 online
abrufbar.

In Österreich gibt es 5800 Rechtsanwälte und 1900
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die
Dachorganisation, den Öster-reichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
mit Sitz in Wien.

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