- 06.12.2012, 17:49:03
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Neugebauer: Dienstrechtsnovelle spiegelt Bandbreite der Öffentlichen Dienste wider
Wien, 06. Dezember 2012 (OTS/ÖVP-PK) - Die heute im Plenum des
Nationalrates beschlossene Dienstrechtsnovelle spiegle "als
Sammelgesetz die große Bandbreite der Öffentlichen Dienste wider, die
gemeinwohlorientiert, gesetzestreu und objektiv ihre Arbeit
verrichten - oft unter schwierigen Bedingungen", fasste der Zweite
Präsident des Nationalrates und Vorsitzende der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer, im Rahmen seines
Debattenbeitrags zusammen. Der GÖD-Vorsitzende bedankte sich auch bei
der zuständigen Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek für den
"guten sozialpartnerschaftlichen Dialog" bei der Erarbeitung der
Novelle, wies aber gleichzeitig darauf hin, "dass noch viel vor uns
liegt" und die Erarbeitung eines neuen Dienstrechts "nicht mehr
weggeschoben werden" dürfe.
Die heute vorliegende Novelle umfasse zahlreiche Modernisierungen,
von Verbesserungen bei der Frühkarenzregelung ("Papa-Monat") über
eine Opting-Out-Regelung für Führungskräfte, die keine
All-In-Verträge mehr haben wollen, den Generalkollektivvertrag bei
der Bundespensionskasse bis hin zu notwendigen Klarstellungen nach
der Behördenreform im Bereich der Sicherheitsverwaltung, durch die
verhindert wird, dass Kolleg/innen Gehaltsverluste erleiden. Mit
einem Abänderungsantrag wurden zusätzlich die bereits gestern für
weite Teile der Beschäftigten beschlossenen Veränderungen im
Pflegebereich auch für den Öffentlichen Dienst nachvollzogen. Alles
in allem "als Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen ein
Paket für weite Teile des Öffentlichen Dienstes, das sich
außerordentlich sehen lassen kann", erläuterte der GÖD-Vorsitzende.
Zur Kritik einiger Oppositions-Abgeordneten an Neuregelungen beim
Amtsverlust stellte Neugebauer klar: "Wenn jemand mit Vorsatz
Straftaten von der Kinderpornographie bis zu Folter ausübt und
aufgrund dessen rechtskräftig verurteilt wird, hat er im Öffentlichen
Dienst nichts verloren!" Die in der Novelle enthaltenen
Präzisierungen entsprächen im Wesentlichen der derzeit geübten
Praxis, er, Neugebauer, gehe daher davon aus, "dass die Zahl der
Suspendierungen nicht steigen wird".
Gegen die "völlig falsche Bezeichnung des Rechtsinstituts der
Langzeitversicherung als 'Hackler-Regelung'" verwehrte sich der
Zweite Nationalratspräsident ausdrücklich: "Unsere Sozialsysteme
leben davon, dass möglichst viele Menschen möglichst lange Zeit ihre
Beiträge einzahlen - und nichts anderes sieht die
Langzeitversichertenregelung vor", erläuterte Neugebauer, der diese
Regelung darum als "wichtigen Beitrag" sieht, "um unser Sozialsystem
finanzierbar zu halten". Einem vom BZÖ beantragten "Streikverbot" für
den Öffentlichen Dienst kann Neugebauer hingegen gar nichts
abgewinnen: "Es ist auch schon nützlich, wenn die Möglichkeit
besteht, dass es zu einem Streik kommt, um die Findung eines
Konsenses auf dem Verhandlungsweg zu beschleunigen", zeigte sich
Neugebauer überzeugt. Das Demonstrationsrecht werde sich der
Öffentliche Dienst nicht streitig machen lassen, schloss der
GÖD-Vorsitzende. (Schluss)
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