• 05.12.2012, 14:08:14
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  • OTS0228 OTW0228

Beatrix Karl kündigt Novelle des Sexualstrafrechts an

Anhebung der Grundstrafdrohungen bei einigen Delikten vorgesehen

Utl.: Anhebung der Grundstrafdrohungen bei einigen Delikten
vorgesehen =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Einen Entwurf einer Reform des Sexualstrafrechts,
der unter anderem zu Anhebungen der Grundstrafdrohungen bei einigen
Delikten führen soll, kündigte heute, Mittwoch, Justizministerin Dr.
Beatrix Karl im Nationalrat an. So soll die Strafuntergrenze bei
Vergewaltigung von der Mindeststrafe von bisher sechs Monaten auf ein
Jahr und jene der qualifizierten geschlechtlichen Nötigung statt
bisher von einem bis zu zehn Jahren auf fünf bis zu 15 Jahren
verschärft werden. "In unserem Strafgesetzbuch findet sich etwa bei
Vergewaltigung eine Strafdrohung, die nicht in die Gesamtsystematik
des Gesetzbuches passt. Das möchte ich jetzt ändern", so die
Justizministerin, die mit der Novelle auch EU-Richtlinien in
nationales Recht umsetzen möchte. Darüber hinaus will sie eine im
Hohen Haus einstimmig angenommene Entschließung umsetzen und im
Bereich des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch
beeinträchtigen Person die Grundstrafdrohung von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren auf von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe anheben.

Die heute vorliegende StVG-Novelle bringe eine Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter: Rechtsbrecher,
die wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt wurden, können sich ihre
Haftstrafe in Zukunft nicht mehr mit einer Fußfessel zur Gänze
ersparen. Solche Täter können frühestens zur Hälfte der verhängten
Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen.

Für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle
Integrität oder Selbstbestimmung oder sexuell motivierte
Gewaltdelikte darf die Fußfessel nur dann gewährt werden, wenn aus
besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird. Opfer
dieser Delikte sollen durch Einräumung eines Äußerungsrechtes in die
Entscheidung über den Hausarrest stärker eingebunden werden.
Zusätzlich soll ihnen auch Anspruch auf psychosoziale
Prozessbegleitung zukommen. Zudem wird in Zukunft bei
Sexualstraftätern eine GPS-Fußfessel zur Anwendung gelangen, die eine
ständige örtliche Kontrolle des Fußfesselträgers ermöglicht.
(Schluss)

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