• 05.12.2012, 13:48:54
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Huainigg: Justizministerin Karl beseitigt Diskriminierungen im Versicherungsrecht

Menschen mit Behinderungen sollen gleichwertige Chancen zur Erlangung von Privatversicherungsverträgen bekommen

Utl.: Menschen mit Behinderungen sollen gleichwertige Chancen zur
Erlangung von Privatversicherungsverträgen bekommen =

Wien, 05. Dezember 2012 (OTS/ÖVP-PK) - "Behindertenverbände haben
mehrfach darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen beim
Abschluss von privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen,
aber etwa auch beim Abschluss von Reiseversicherungen grobe
Benachteiligungen erfahren müssen", sagte ÖVP-Sprecher für Menschen
mit Behinderung Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, anlässlich der
Plenardebatte zum Versicherungsrechtsänderungsgesetz. Es sei
insbesondere Justizministerin Beatrix Karl zu verdanken, dass der
Entschließungsantrag, der in diesem Frühjahr auf die
Diskriminierungen hingewiesen habe, so rasch umgesetzt worden sei.
"Dass behinderten Menschen der Abschluss solcher
Versicherungsverträge bislang oftmals gänzlich verwehrt worden ist
oder sie Verträge nur zu deutlich schlechteren Bedingungen
abschließen konnten, soll durch diese Novelle nun der Vergangenheit
angehören", so Huainigg weiter.

Gleichzeitig werde die von der EU-Kommission beanstandete
unterschiedliche Berechnung von Prämien und Leistungen aufgrund des
Geschlechts, wie sie bisher übliche Praxis war, beseitigt. Durch
diese Novelle solle sichergestellt werden, dass in
Versicherungsverträgen Diskriminierungen zwischen Mann und Frau sowie
von Menschen mit Behinderungen unterbleiben.

Huainigg zeigte sich erfreut, dass diese Neuregelung im
Justizministerium im Dialog zwischen Behindertenvertretern, Juristen
und der Versicherungswirtschaft zustande gekommen ist. Auch die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehe vor,
dass Selbstvertreter bei der Erstellung von neuen Gesetzen
einzubeziehen seien. "Dieser Vorsatz wurde hier richtungsweisend
umgesetzt", sagte Huainigg.

Bei Verstößen gegen die Neuregelung gebe es nunmehr auch die
Möglichkeit einer erweiterten Verbandsklage durch den Dachverband der
Behindertenorganisationen (ÖAR) sowie den Bundesbehindertenanwalt und
den Klagsverband. Diese Möglichkeit werde im
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) geschaffen. "Die
Verbandsklage wird damit nicht nur auf weitere Organisationen
ausgedehnt", erklärte Huainigg, "es wird damit auch erstmals im
Behindertengleichstellungsgesetz eine vorwerfbare Unterlassung, in
Bezug auf das Versicherungsvertragsrecht, vorgesehen." (Schluss)

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