- 05.12.2012, 11:56:07
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BZÖ-Haubner: "Kindschafts- und Namensrechtänderungsgesetz ist unvollendet"
"BZÖ-Antrag betreffend automatische Obsorge als gesetzlicher Regelfall unter dem Vorbehalt einer Kindeswohlüberprüfung"
Utl.: "BZÖ-Antrag betreffend automatische Obsorge als gesetzlicher
Regelfall unter dem Vorbehalt einer Kindeswohlüberprüfung" =
Wien (OTS) - "Ein zeitgemäßes Kindschafts- und
Namensrechtänderungsgesetz war dringend notwendig, denn ein solches
Gesetz muss die Realität im Leben widerspiegeln können. Es hat sich
dabei wohl einiges bewegt, viele Fragen sind aber weiterhin offen
geblieben. So werden viele Richter, Anwälte und Gutachter beschäftigt
sein, aber es ist ein unvollendetes Gesetz - in erster Linie ein
Reparaturgesetz aus einem gebotenen Zwang", stellte heute
BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner in ihrem Debattenbeitrag
fest.
"Wenn die gemeinsame Obsorge als gesetzlicher Regelfall
festgeschrieben worden wäre, wäre es epochal gewesen. Das Gesetz ist
aus einer erzwungenen Reparatur entstanden. Insgesamt gibt es wohl
einige Verbesserungen zur geltenden Rechtslage, aber weiterhin ist
die Obsorge nicht ehelicher Kinder, wenn es keine Einigung gibt,
grundsätzlich der Mutter zu gedacht", kritisierte Haubner.
"Die Chance, auch im Sinne der Gleichbehandlung von Müttern und
Vätern, die gemeinsame Obsorge als Regelfall im Gesetz zu verankern
und die alleinige Obsorge als Ausnahme festzustellen, ist aber mit
diesem Kompromissgesetz vertan worden", meinte Haubner und brachte
daher dazu einen Entschließungsantrag betreffend automatische Obsorge
als gesetzlicher Regelfall unter dem Vorbehalt einer
Kindeswohlüberprüfung. "Das Kindeswohl im Mittelpunkt zu stellen, ist
für das BZÖ einer der positivsten Aspekte in diesem Gesetz der
Regierungsparteien", sagte Haubner.
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