• 05.12.2012, 10:22:04
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  • OTS0068 OTW0068

Mikl-Leitner: Pflegefreistellung wird ausgeweitet - ÖAAB-Forderung erfüllt

Pflegefreistellung für alle Eltern, auch wenn Kinder nicht im selben Haushalt wohnen. Anspruch künftig auch bei stationären Krankenhausaufenthalten von unter 10-jährigen

Utl.: Pflegefreistellung für alle Eltern, auch wenn Kinder nicht im
selben Haushalt wohnen. Anspruch künftig auch bei stationären
Krankenhausaufenthalten von unter 10-jährigen =

Wien (OTS) - "Wenn man wegen der Pflege eines erkrankten Kindes nicht
arbeiten gehen kann, hat man Anspruch auf bezahlte
Pflegefreistellung. Bisher jedoch nur dann, wenn der pflegende
Elternteil im gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Diese Einschränkung
fällt. In Zukunft haben alle Eltern Anspruch auf Pflegefreistellung,
unabhängig davon, ob sie mit dem leiblichen Kind im gleichen Haushalt
wohnen oder nicht. Denn bei einer Trennung der Eltern soll es nicht
zu einer Einschränkung der Elternpflichten kommen. Mit der heute
vorgestellten Gesetzesänderung wird genau diesem Aspekt Rechnung
getragen. Damit wurde eine langjährige Forderung des ÖAAB erfüllt",
betont Johanna Mikl-Leitner, Bundesobfrau des ÖAAB.

ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger ergänzt: "Bei
Krankenhausaufenthalten von Kindern kann die Anwesenheit eines
Elternteils die Heilung beschleunigen und die Psyche positiv
beeinflussen. Deshalb begrüße ich die Ausweitung der
Pflegefreistellung für die Begleitung bei stationären
Spitalsaufenthalten von Kindern unter 10 Jahren."

"Zukünftig haben auch Stiefeltern Anspruch auf Pflegefreistellung,
wenn die leiblichen Kinder des Partners im gemeinsamen Haushalt
wohnen. Auch diese Änderung trägt den Lebensumständen vieler
Trennungs-Kinder Rechnung. Das Kindeswohl steht für uns immer im
Mittelpunkt", so Wöginger abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AAB

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