• 04.12.2012, 12:37:44
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  • OTS0147 OTW0147

Khol und Blecha zu Pensionsverhandlungen, Gesundheitsreform und Pensionskassen

Sitzung des Seniorenrates am Tag nach Abschluss der Verhandlungen

Utl.: Sitzung des Seniorenrates am Tag nach Abschluss der
Verhandlungen =

Wien (OTS) - Den Schwerpunkt der heutigen Sitzung des
Österreichischen Seniorenrates bildeten die gestrigen Verhandlungen
über die Anpassung der Pensionen im Jahre 2013, es wurden aber auch
weitere aktuelle seniorenpolitische Themen behandelt.

Pensionsverhandlungen

Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beträgt
der Anpassungsprozentsatz für 2013 für alle Pensionen 1,8 %.

Auf Basis der durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise
(VPI) von August 2011 bis zum Juli 2012 wurde zwar ein Wert von 2,8 %
ermittelt (der Pensionisten Haushaltsindex beläuft sich für den
gleichen Zeitraum auf 2.9%), aufgrund der Beschlüsse zum letzten
Sparpaket muss dieser errechnete Faktor für 2013 aber um einen
Prozentpunkt vermindert werden.

Diese Regelung wird aber nicht auf den Richtsatz der
Ausgleichszulagen angewandt, dieser wird im Sinne der
Armutsbekämpfung um 2,8% angehoben.

Von einer Staffelung oder Deckelung bei der Anpassung wurde im
Hinblick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
abgesehen, der in einem Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2011 die
Pensionsanpassung 2008 in Teilen für gleichheitswidrig aufgehoben
hatte, wegen einer "indirekten Diskriminierung der Frauen": in dieser
Pensionsanpassung wurden Pensionen unter dem AZ Richtsatz weniger
stark angehoben als Pensionen darüber. Aus dem Urteil des EuGH, das
dann vom Obersten österreichischen Gerichtshof voll umgesetzt wurde,
geht hervor, dass in Zukunft alle Pensionen mit demselben Prozentsatz
angehoben werden müssen, ausgenommen ist davon die AZ, die ja nicht
eine Pensionserhöhung im juristischen Sinn ist.

Gegenstand der Pensionsverhandlungen bildeten weiters die Themen
Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag,
Pensionskassen, Pensionssicherungsbeitrag, künftige
Pensionsanpassungen und Aliquotierung bei Wartezeit auf die erste
Pensionsanpassung.

Alleinverdienerabsetzbetrag / Pensionistenabsetzbetrag

Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für
Steuerpflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft. Für
Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften bis höchstens 13.100 Euro
jährlich wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag um 364 Euro
angehoben, wenn die Partnerin/der Partner nicht mehr als 2.200 Euro
im Jahr verdient. Seit dem Jahr 2012 steht dieser erhöhte
Pensionistenabsetzbetrag bei Pensionseinkünften bis zu 19.930 Euro
zu. Die Einkünfte der Partnerin/des Partners dürfen weiterhin nicht
mehr als 2.200 Euro im Jahr betragen.

Da der Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit weiteren
steuerlichen Begünstigungen, insbesondere im Bereich der
Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen verknüpft
ist, bleiben diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtigen
erhalten, die durch den Wegfall des Alleinverdiener-absetzbetrages
schlechter gestellt wurden.

Nunmehr ist man mit dem Problem konfrontiert, dass in zahlreichen
Fällen durch die Pensionsanpassung mit Überschreitung der
Einkommensgrenze von 19.930 Euro Jahresbemessungsgrundlage (1.750,-
Monatspension) der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von 764,- Euro
komplett wegfällt und man auf den "normalen" Pensionistenabsetzbetrag
zurückfällt, der in diesem Einkommensbereich nur noch ca. 253 Euro
ausmacht. Das bedeutet, dass im Fall der Überschreitung ein Anstieg
des Bruttolohnes um 1 Euro zu einem Nettoeinkommensverlust von rund
500 Euro im Jahr zur Folge hat.

Zu dieser Problematik werden weitere Gespräche mit der
Bundesregierung geführt.

Gesundheitsreform, ELGA und Orientierungskurse vor dem
Pensionsantritt

Der Österreichische Seniorenrat zeigt sich sehr erfreut über
nunmehr beschlossene Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte
(ELGA) und der e-Medikation unter besonderer Berücksichtigung des
Datenschutzes. Die Umsetzung dieser bereits länger bestehenden
Forderungen des Seniorenrates ist für ältere Menschen von besonderer
Bedeutung.

Die Kenntnisse, wie man seine Gesundheit erhalten kann, sind bei
Älteren bedauerlicherweise geringer als in anderen Altersgruppen.
Hier ist im Rahmen der Gesundheitsreform eine gezielte
Informationsarbeit zur Förderung der Gesundheitsmündigkeit dringend
nötig und eine Verstärkung des Gesundheitsbewusstseins sowie
Gesundheitsvorsorge-Maßnahmen wichtig.

Informationen und Angebote zu gesunder Ernährung und Bewegung
nehmen dabei einen besonders großen Stellenwert ein. Mit den seitens
des Seniorenrates vorgeschlagenen Orientierungskursen zum
Pensionsantritt könnten hier wesentliche Verbesserungen erzielt
werden. Verhandlungen mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger und der SVA der gewerblichen Wirtschaft zur
Umsetzung dieses Vorschlages haben begonnen.

Pensionskassen

Seit Jahren kämpft der Seniorenrat dafür, die Verluste der
Pensionskassen - Berechtigten in den vergangen Jahren (bis zu 50% der
Pension) durch steuerliche Maßnahmen auszugleichen. Im Zuge des
Konsolidierungspaketes vom Frühjahr wurde die Möglichkeit
beschlossen, bestimmte Pensionskassenansprüche im Vorhinein pauschal
und begünstigt besteuern zu lassen. Die einmalige Vorwegbesteuerung
auf das angesparte Kapital in Höhe von 25 Prozent (bzw. 20 Prozent
bei niedrigen Firmenpensionen bis 300 Euro monatlich bzw. 4.200 Euro
im Jahr) stellt in Folge drei Viertel der später ausbezahlten
Zusatzrente steuerfrei.

Die Regelung war allerdings auf Fälle beschränkt, bei denen die
von der Pensionskasse versprochene Mindestverzinsung ("Rechenzins")
zumindest 3,5 Prozent betragen hat und es konnten nur
Anwartschaftsberechtigte die Option geltend machen, die heuer bis
Jahresende ihr 60. Lebensjahr vollendet haben sowie
Leistungsbezieher, bei denen der Arbeitgeber keine Nachschusspflicht
hat.

Der Seniorenrat hat von Anfang an diese Regelung als absolut
unzureichend gerügt und darauf hingewiesen, dass sie nur für Bezieher
hoher Zusatzpensionen, 1000 Euro im Monat und mehr, halbwegs
attraktiv sei, während der durchschnittliche
Pensionskassenberechtigte nur geringfügige Besserungen zu erwarten
hätte. Vergeblich! Die dennoch erfolgte Beschlussfassung erfüllte die
langjährige Forderung seitens des Seniorenrates nach seinem Modell
einer Vorwegbesteuerung nicht. Der Seniorenrat warnte öffentlich
davor, dass dieses Modell von der Masse der Berechtigten (ca.75.000
Personen) nicht angenommen würde und es illusorisch sei, dafür im
Budget Eingänge von 950 Millionen anzusetzen. Wir haben - leider -
recht behalten. Die Möglichkeit, in dieses Modell hineinzuoptieren,
bestand bis 31. Oktober 2012 für über 70.000 Anwartschaftsberechtigte
und Leistungsbezieher.

Seit Mitte November steht nun fest, dass die pauschale
Vorwegbesteuerung nur rund 8.000 Personen wahrgenommen haben und rund
255 Mio. Euro an Einnahmen bringen wird. Erwartungsgemäß haben nur
überwiegend Bezieher von höheren Zusatzpension die Option gewählt,
die sich dadurch mehr an künftiger Steuerbelastung ersparen können.
Dies ist nur ein Bruchteil der vom BMF erhofften Summe.

Im Vergleich dazu wäre bei Umsetzung des - für die
PKA-Leistungsberechtigten wesentlich attraktiveren -
Vorweg-Steuermodells des Seniorenrates auch eine entsprechend höhere
Steuereinnahme zu erwarten gewesen.

Auf Grund entsprechender Reaktionen von PKA-Leistungsberechtigten
ortet der Seniorenrat einen dringenden Verbesserungs- und
Handlungsbedarf und hat der Bundesregierung folgende Änderungen
vorgeschlagen.

- Ausweitung der zeitlichen Befristung für die einmalige
Inanspruchnahme der Vorweg-Besteuerung von bisher 31.10.2012 auf bis
auf weiteres.

- Der begünstigte Vorweg-Besteuerungssatzes von 20% (normal 25%) soll
auf PKA-Pensionen bis zu EUR 500,-- (bisher EUR 300,--) angewandt
werden.

- Steuerfreie Auszahlung aller PKA-Pensionen aus
Arbeitnehmerbeiträgen (direkt oder umgewandelt = PKG § 48 a und 48 b
/ bisher nur 75% steuerfrei).

Weites schlägt der Seniorenrat einen Verzicht auf die jeweiligen
zeitlichen Befristungen vor:

- Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen Umstieg innerhalb der
Pensionskasse (VRG mit zulässigen RZ von dzt. 3% bzw. in die neue
Sicherheits-VRG - Garantiepension mit RZ 1,75%) bzw. zur
Betrieblichen Kollektivversicherung von dzt. 31.10.2013 auf > bis auf
weiteres.

- Ausdehnung des Zeitraums zum einmaligen Verzicht auf die Dotation
der Schwankungsrückstellung von dzt. 31.10.2014 auf : ab 31.10.2013 >
bis auf weiteres.

Nachträglich Versteuerung deutscher Renten

Seit einigen Monaten werden Pensionistinnen und Pensionisten, die
aus Deutschland eine Rente beziehen auf Grundlage der deutschen
Gesetzgebung aufgefordert, für die letzten fünf Jahre rückwirkend
dazu eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben und sind dadurch
mit teils massiven Nachzahlungen konfrontiert.

Der Österreichische Seniorenrat wird mittels Petition an den
Deutschen Bundestag herantreten und diesbezüglich ein
Gesetzesänderung anregen. Rückwirkende Steuernachforderungen zu
stellen, über die die Pensionsbezieher in keiner Weise informiert
waren, stellen eine große und unzumutbare Härte für die
Pensionistinnen und Pensionisten dar.

Der Seniorenrat wird gleichzeitig auch den Österreichischen
Nationalrat mit einer Petition befassen mit der Forderung nach einer
Aufnahme von völkerrechtlichen Verhandlungen über eine entsprechende
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreichs mit Deutschland.

Kredite für Senioren

Da sich Beschwerden häufen, dass Seniorinnen und Senioren ab dem
72.Lebensjahr keine Kredite mehr gewährt werden, ist der Seniorenrat
an die Bundessparte Bank und Versicherung bei der Wirtschaftskammer
herangetreten und hat angeregt, Gespräche zwischen Bankenverband und
Seniorenrat aufzunehmen mit dem Ziel, diese Altersdiskriminierung zu
beheben. Diese Gespräche werden demnächst beginnen.

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