- 03.12.2012, 08:07:07
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Der Aspekt Gewaltschutz wurde im Familienrecht 2013 nicht berücksichtigt.
Linz (OTS) - Zur Zeit wurde das Thema Gewalt durch eine Vielzahl von
mit Steuergeldern finanzierte Kampagnen des Frauenministeriums in die
öffentliche Wahrnehmung gerückt. Bei näherem Hinsehen geht es aber
offensichtlich nicht um das Thema Gewalt, sondern um eine im Zuge der
Familienrechtsreform "nützliche" pauschale Kriminalisierung der
Männer. Würde es tatsächlich um ernst gemeinten Gewaltschutz gehen,
würde nicht die weibliche Seite der Gewalt konsequent ausgeblendet
werden, würde nicht auf den Plakaten der Kampagne die Nummer einer
Frauenhelpline sondern die einer unabhängigen Gewalthelpline stehen.
Die in den Kampagnen heran gezogenen Zahlen über weibliche Opfer
und männliche Täter sind nicht weiter verwunderlich, welche Zahlen
soll es sonst geben, wenn alle Helplines für Frauen nur die Rolle des
Opfers und die für Männer nur die des Täters vorsehen?
Wirft man jedoch eine Blick in die Studie des Deutschen
Soztialministeriums "Gewalt gegen Männer in Deutschland", so eröffnet
sich ein neues Bild, "Jedem vierten Mann widerfuhr einmal oder
mehrmals mindestens eine Akt körperlicher Gewalt durch die jeweils
aktuelle Partnerin.". Obwohl rund ein fünftel der Betroffenen Angst
hatte lebensgefährlich verletzt zu werden, erstattete kein einziger
Anzeige. Der wichtigste Grund für das Schweigen, ist neben Stolz die
Angst vor Rache und dem damit verbundenen Entzug der Kinder.
Ermöglicht wird diese Erpressbarkeit, durch ein ein Familienrecht
mit einem übermächtigen (hautpsächlich Betreuenden Elternteil), dem
der andere Elternteil auf gedei und verderb ausgeliefert ist, der
sogar wie im neuen Familienrecht vorgesehen durch Verzug jegliche
gerichtliche Regelung ausheben kann.
Sehr geehrte Frau Ministerin Beatrix Karl, das Familienrecht im
vorliegenden Entwurf macht einen Elternteil zum erpressbaren,
schweigenden Gewaltopfer. Auch Männer haben laut Verfassung ein Recht
auf Schutz vor Gewalt, auch Männer haben laut
Menschenrechtskonvention ein Recht auf Familienleben. Wir ersuchen
sie den aktuell vorliegeden Familienrechtsentwurf noch einmal zu
überdenken.
Sehr Abgeordneter zum Nationalrat, wenn sie mit ihrer Stimme den
vorliegenden Entwurf des Familienrechts Gesetz werden lassen, stimmen
sie für häusliche Gewalt, stimmen sie für die Legitimation der Gewalt
an Männern.
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