- 30.11.2012, 13:14:47
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Verwertung von BMLVS Liegenschaften ist gesetzeskonform und transparent
Wien (OTS/BMLVS) - Die SIVBEG wurde mit dem SIVBEG-Errichtungsgesetz
2005 unter dem damaligen Verteidigungsminister Platter errichtet.
Hauptzweck der Gesellschaft war und ist die Verwertung von im
Eigentum des Bundes und der Verwaltung des Verteidigungsministeriums
stehenden Liegenschaften nach wirtschaftlichen und marktorientierten
Grundsätzen.
Die Verwertung erfolgt in der Regel in einem öffentlichen, jedenfalls
immer transparenten, Feilbietungsverfahren durch die SIVBEG.
Direktverkäufe sind gesetzliche möglich, aber die absolute Ausnahme
und dürfen nur bei Anerkennung eines öffentlichen Interesses eines
Käufers durch die Finanzprokuratur des Bundes getätigt werden. Bis
dato wurde dieses öffentliche Interesse durch die Finanzprokuratur
lediglich einige wenige Male anerkannt; Liegenschaften in Wien waren
niemals betroffen.
Vor Veröffentlichung der Ausschreibung des Verkaufes einer
Liegenschaft ist durch ein Bewertungsteam ein Mindestverkaufspreis
festzulegen. Die Basis für die Festlegung dieses
Mindestverkaufspreises bildet grundsätzlich ein Gutachten eines
Immobiliensachverständigen auf Grundlage des
Liegenschaftsbewertungsgesetzes.
Das Bewertungsteam steht unter dem Vorsitz von Margarete Funk,
unabhängige und anerkannte Immobilienfachfrau, Vorstandsmitglied des
Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder und Leiterin des
Studiengangs für Immobilienmanagement an der FH Wiener Neustadt, und
setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesministerien für
Finanzen, für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) sowie der
Bundesimmobiliengesellschaft. Von Seiten der beiden Bundesministerien
ist ein Vertreter der Finanzprokuratur als Berater zu allen Sitzungen
des Bewertungsteams beizuziehen. Die Festsetzung des
Mindestverkaufspreises bedarf jedenfalls der Zustimmung der Vertreter
des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit diesem Verfahren ist eine behauptete "Verschleuderung" von
Liegenschaften unter Einflussnahme durch den Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport, Norbert Darabos, und andere
Verantwortliche des BMLVS ausgeschlossen.
Ein aktuelles Verkaufsverfahren im Westen des Bundesgebietes zeigt
ganz klar die Vorteile des 2005 gewählten Verwertungsprozesses durch
bewusstes Einbeziehen der Mechanismen des Marktes. Der
Mindestverkaufspreis dieser Liegenschaft lag um ca. 50% Prozent über
dem Verkehrswert des Sachverständigen, der Verkaufspreis lag dann
nochmals um nahezu 100% Prozent höher.
Die Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofes der Kasernen- und
Liegenschaftsverkäufe durch die SIVBEG im Jahr 2010 enthielt keine
Kritik an der gewählten Verwertungsvorgangsweise, sondern " hielt die
Beratungen in einer Expertenrunde auf der Grundlage eines
Sachverständigengutachtens und die darauf aufbauende Festsetzung der
Mindestverkaufspreise durch die Vertreter des Bundes für
grundsätzlich geeignet, um in Verbindung mit einer nachfolgenden
öffentlichen Feilbietung einen bestmöglichen Verkaufserlös für die
Liegenschaften zu erzielen".
Bei der zurzeit laufenden Prüfung des Rechnungshofes handelt es sich
um eine routinemäßige follow up Prüfung zum Umsetzungsstand der
Empfehlungen aus 2010.
Abschließend ist festzustellen, dass die Verwertung nicht mehr
benötigter Liegenschaften des BMLVS durch die SIVBEG unter ständiger
Begleitung der Bundesministerien für Finanzen und Landesverteidigung
und der Finanzprokuratur transparent erfolgt und keine dabei nicht
vorgesehene Einflussnahme durch Dritte zulässt.
Behauptungen der Verschleuderung oder die behauptete Bevorzugung von
politischen Parteien entbehren damit jeder Grundlage und werden als
Verleumdung gesehen. Die Vorwürfe müssten sich dann gleichermaßen an
die Bundesministerin für Finanzen, an die Finanzprokuratur und an die
Vorsitzende des Bewertungsteams richten. Das BMLVS behält sich
geeignete rechtliche Schritte dagegen vor.
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