- 27.11.2012, 14:33:58
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LAbg Aigner ad Wiener Verwaltungsgericht: Die Verwaltung schreibt sich ihr eigenes Kontroll-Gesetz!
Gesetzgebungsprozess führt die Gewaltentrennung ad absurdum, der Wiener Landtag wird zur Abstimmungsmaschine degradiert
Utl.: Gesetzgebungsprozess führt die Gewaltentrennung ad absurdum,
der Wiener Landtag wird zur Abstimmungsmaschine degradiert =
Wien (OTS) - Die Reform des Rechtsschutzes im Bereich der Verwaltung
wird von Experten völlig zu Recht als größte Verfassungsänderung nach
dem EU-Beitritt bezeichnet. Den Bürgern wird durch die Reform der
Zugang zu einem unabhängigen Gericht nach einer erstinstanzlichen
Verwaltungsentscheidung ermöglicht. Ein juristischer Quantensprung,
der nun von den Ländern durch die Schaffung eigener
Landesverwaltungsgerichte umzusetzen ist.
"Die Umsetzung der bundesverfassungsgesetzlich beschlossenen Reform
erfolgt in Wien hinter verschlossenen Türen", beklagt der
parteiunabhängige Wiener Abgeordnete Dr.Wolfgang Aigner den
bisherigen Gesetzgebungsprozess.
Die Regierung und der ihr unterstellte Magistrat, dessen behördliche
Entscheidungen vor dem Gerichtshof angefochten werden sollen, brüten
im Geheimen eine Gerichtsstruktur aus, die offensichtlich das Land
Wien möglichst von unabhängiger Kontrolle verschont lassen solle,
befinden so gut wie alle Stellungnahmen zum ausgesandten
Regierungsentwurf. Inwieweit die vernichtende Kritik in einen
überarbeiteten Entwurf einfließen wird, ist bis dato völlig offen, da
die Regierung noch keinen neuen Entwurf vorgelegt hat. Die
Beschlussfassung im Landtag ist aber von Landeshauptmann Häupl schon
für den 13.12.2012 angekündigt worden.
Aigner kritisiert insbesondere die Tatsache, dass es bis dato
überhaupt keine Beratungen im Wiener Landtag oder einem Ausschuss
gegeben hat. "Die Landtage haben ohnehin nur mehr rudimentäre
Gesetzgebungskompetenzen. Und wenn einmal eine wirklich wichtige
Materie auf Landesebene zu beschließen ist, läßt sich der Landtag als
Gesetzgeber aus dem Gesetzwerdungsprozeß völlig ausklammern und
wartet gespannt, welche Vorschläge die Verwaltung, um deren
rechtliche Kontrolle es immerhin geht, macht."
Aigner appelliert auch an den Landtagspräsidenten Prof.Kopietz, sich
diese Vorgangsweise nicht gefallen zu lassen und auf eine gründliche
Beratung der Gesetze im Landtag zu bestehen. "Der Grundsatz der
Gewaltentrennung heißt, dass die Legislative die Regeln vorzugeben
hat und nicht, dass die Verwaltung sich ein genehmes Gericht
zurechtzimnmern kann", so Aigner abschließend.
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