• 26.11.2012, 11:53:13
  • /
  • OTS0128 OTW0128

Justizministerium diskriminiert Justitia

Keine blinden Richter: Justizministerin Karl schlägt Verhandlungstür zu!

Utl.: Keine blinden Richter: Justizministerin Karl schlägt
Verhandlungstür zu!=

Wien (OTS) - Als unverständlich und nicht nachvollziehbar bezeichnet
der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) die
endgültig anmutende Haltung des Justizministeriums, weiterhin keine
blinden Richterinnen und Richter zu beschäftigen und darüber auch
nicht mehr zu verhandeln.

Gemeinsam mit der Vorsitzenden des "Unabhängigen
Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen", Mag.a Marianne Schulze verhandelte
BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf, ebenfalls Mitglied des
Monitoringausschusses, bis zuletzt mit den Verantwortlichen im
Bundesministerium für Justiz. Wolf: "Gemeinsam mit Kollegin Schulze
bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass es eine grundlegende
Einigkeit darüber gibt, an dem Thema in steten Schritten zu arbeiten.
Wir wollten zu diesem Zweck auch eine erste, unverbindliche
Unterredung mit Expertinnen und Experten in eigener Sache initiieren.
Das halten wir beide nach wie vor inhaltlich und prozessual für
notwendig!"

Doch Ministerin Dr. Beatrix Karl ignorierte nicht nur die
eindeutige Rechtslage durch die Behindertenrechtskonvention, sondern
auch die zahlreichen positiven Praxisbeispiele aus dem Ausland.
Nicht zuletzt aus unserem Nachbarland Deutschland. Dort bekleiden ca.
60 blinde JuristInnen ein Richteramt, nahezu auf allen Ebenen der
Gerichtsbarkeit. Auch in Belgien, England, den Niederlanden und
Rumänien arbeiten blinde RichterInnen. Ebenso in den USA, Brasilien,
Indien, Peru, Südafrika und Südkorea - um nur einige Beispiele zu
nennen.

Umso erstaunter war man über das Schreiben BMJ-Pr354.90/0012-Pr
6/2012 an den Monitoringausschuss. Auch weiterhin sei keine
richterliche Tätigkeit für blinde und hochgradig sehbehinderte
Menschen im Rahmen der österreichischen ordentlichen Gerichtsbarkeit
möglich, heißt es darin: "Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass
das Bundesministerium für Justiz an seiner bisherigen Position in
dieser Frage festhält." Damit gäbe es auch keinen weiteren
Gesprächsbedarf mehr. Verhandlungstür zu!

BSVÖ-Präsident Wolf ist über diese Haltung mehr als enttäuscht:
"Damit diskriminiert das Justizministerium auch weiterhin blinde und
hochgradig sehbehinderte Menschen. Man wirft ihnen vor, sie könnten
sich keinen persönlichen und unmittelbaren Eindruck von
aufzuklärenden Sachverhalten machen oder die Sitzungspolizei
wahrnehmen. Da frage ich mich schon: Warum funktioniert das dann in
anderen Ländern? Warum ändert man nicht einfach die Verfahrensgesetze
in Österreich?"

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention ist es für Österreich einfach
nicht mehr länger haltbar, blinde und hochgradig sehbehinderte
Juristinnen und Juristen noch länger vom Richteramt, aber auch vom
Amt eines Staatsanwaltes auszuschließen. Der Blinden und
Sehbehindertenverband Österreich fordert daher Justizministerin Karl
auf, wieder an den Verhandlungstisch mit dem BSVÖ und dem
Monitoringausschuss zurückzukehren. Wolf: "Nächstes Jahr steht
Österreich die UNO-Prüfung für die Umsetzung der UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Haus. Gerade für unsere
Justiz würde es ein fatales Bild abgeben, wenn die Verantwortlichen
eine internationale Vereinbarung, die in Österreich rasch umgesetzt
werden muss, ignorieren!" (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BSV

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel