• 23.11.2012, 08:43:11
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Justiz als Instrument der Psychiatrie

Estebaliz und Mollath als Beispiele autoritärer Politik der Psychiatrie

Utl.: Estebaliz und Mollath als Beispiele autoritärer Politik der
Psychiatrie=

Wien (OTS) - Die Verurteilung Estebaliz und der Deutsche
Justizskandal Mollath werfen Fragen bezüglich der Rolle der
Psychiatrie in der Rechtsprechung und Menschenrechtspolitik. auf.

Dr. Kastner hält nach medialer Berichterstattung Frau Estebaliz
"für grundsätzlich zurechnungsfähig, sieht bei ihr aber eine derart
gravierende Persönlichkeitsstörung, dass sie eine Unterbringung im
Maßnahmenvollzug im Hinblick auf die ungünstige Zukunftsprognose für
geboten hält".

Psychiater betonen öffentlich immer wieder, nicht heilen zu
können.

Wie will Dr. Kastner denn die Persönlichkeitsstörung dieser Dame
in der Forensik therapieren? Welchen Garant gibt es, dass Frau
Estebaliz nach Beendigung ihrer Zeit im Maßnahmenvollzug nicht wieder
eine derartige Reaktion zeigen wird?

Die Antwort ist: es gibt keine Garantie. Rechtsbrecher werden
häufig mit Psychopharmaka behandelt, deren Nebenwirkungen
Agressivität und sexualisiertes Verhalten hervorrufen können. Man
nennt dies paradoxe Reaktion - kein unbekanntes Phänomen bei
psychotropen Drogen.

Welchen Zweck verfolgt die forensische Psychiatrie daher
wirklich, wenn sie weder heilen noch therapieren kann?

Schon die fast lachhaften psychiatrischen Kontroversen im Fall
Breivik zeigen eindrucksvoll, dass die Beurteilung durch Psychiater
nur Ausdruck rein subjektiver Meinung ist und in keinem Fall auf
Wissenschaftlichkeit basieren kann.

Wie der Deutsche Justizskandal Gustl Mollath zeigt, wird die
Justiz immer wieder für die Zwecke der Psychiatrie missbraucht, um
ihre in Wahrheit dünne Existenzberechtigung, die hauptsächlich auf
marketingtechnischer Propaganda fußt, zu sichern.

Beispielgebend für psychiatrische "Machenschaften" in Österreich
ist der Fall Theiss, welcher kürzlich sogar zum Thema einer
parlamentarischen Anfrage wurde. Die Klärung strittiger Rechtsfragen
bei Folter durch einen unabhängigen Richter in einem
Gerichtsverfahren wurde von Psychiater mehrfach versucht auszuhebeln.

Die parlamentarische Anfrage und die angeführten österreichischen
Fälle stehen im Widerspruch zu der von Herrn Vizekanzler Spindelegger
getätigten Aussage in der OTS "Menschenrechte in der Justiz":
"Menschenrechtsverletzungen in Justiz und Strafvollzug dürfen wir
nicht tolerieren - nirgends auf der Welt. Österreich leistet mit
dieser Resolution einen Beitrag zur weltweiten Förderung der
Rechtsstaatlichkeit und scheut auch nicht davor zurück, schwierige
Themen deutlich anzusprechen".

Die Justiz braucht keine Psychiatrie, um Recht zu sprechen. Ein
Mord ist ein Mord und bleibt ein Mord. Ungeachtet dessen, dass
Psychiater die Begriffe Recht und Unrecht trüben wollen, indem sie
Verbrecher und unbescholtene Menschen nach Willkür und Gutdünken
krank sprechen oder auch nicht. Wir erinnern uns an einen Fall Gross,
einer der größten Kindermörder Österreichs.

Die Bürgerkommission für Menschenrechte fordert, dass das System
der grauen Richter, welches die Psychiatrie in der Justiz darstellt,
abgeschafft wird, damit eine unabhängige Rechtsprechung wieder
stattfinden kann.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BKM

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