Entlastung der Grundversorgung durch Gleichstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten möglich
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Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten möglich=
Wien (OTS) - Anlässlich der aktuellen Debatte um die Errichtung
von neuen Flüchtlingsquartieren in den Bundesländern appelliert das
UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR an Bund und Länder, auch auf die
Qualität der neuen Unterbringungen zu achten.
"Bei der Errichtung neuer Quartiere dürfen bestehende
Qualitätsvorschriften der Bundesländer nicht dem Zeitdruck und den
Debatten um Quoten geopfert werden. Alle Asylsuchenden haben ein
Anrecht auf eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung", so
Christoph Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Österreich. Bei der
Auswahl der Quartiere müsse auch spezielles Augenmerk auf Standort,
Ausstattung, Infrastruktur und Betreuung gelegt werden. Dies gilt
speziell für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die einen
besonderen Betreuungsbedarf haben und in ihrer Entwicklung gefördert
werden müssen.
Diese Qualitätsstandards müssen selbstverständlich auch für etwaige
Containersiedlungen gelten. Hier stellt sich allerdings die
grundsätzliche Frage der Notwendigkeit von Containern zum aktuellen
Zeitpunkt, obwohl vor einigen Jahren um fast 50 Prozent mehr Personen
in herkömmlichen Quartieren untergebracht werden konnten. "Selbst
wenn hier höchste Qualitätsmaßstäbe angelegt werden sollten, hat die
Errichtung von Containern eine nicht zu unterschätzende
Signalwirkung. Es entsteht nämlich für die Öffentlichkeit der
mögliche Eindruck eines Krisenszenarios, obwohl es gerade einmal um
die Unterbringung von zusätzlichen 1.000 Menschen in ganz Österreich
geht; eine Situation, die Österreich schon mehrmals ohne Probleme
gemeistert hat", so Pinter weiter.
Eine Möglichkeit, langfristig Kapazitäten in der Grundversorgung zu
schaffen, wäre laut UNHCR das rasche Herauslösen der Gruppe der
subsidiär Schutzberechtigten aus der Grundversorgung und die von
UNHCR seit langem geforderte Annäherung ihres Rechtsstatus an den
Status der anerkannten Flüchtlinge. Derzeit muss der subsidiäre
Schutz in Österreich jährlich verlängert werden, was für die
Betroffenen regelmäßig zu Problemen insbesondere bei der Wohnungs-
und Jobsuche führt. Trotz des theoretischen Zugangs zum Arbeitsmarkt
ab dem Zeitpunkt der Schutzgewährung ist diese Personengruppe in der
Praxis daher stark benachteiligt und oft auf Grundversorgung
angewiesen.
Auch Anreize im Grundversorgungssystem, wie etwa die Erhöhung der
Unterstützung für Miete und Verpflegung bei individueller
Unterbringung, könnten dazu führen, dass weniger Asylsuchende
langfristig auf organisierte Unterkünfte angewiesen wären und so die
Unterbringung neu ankommender Asylsuchender erschweren.
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