• 21.11.2012, 09:59:14
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AK: KonsumentInnen nicht noch gläserner machen!

Weitere Zugriffe auf Vorratsdaten über die Auskunftsansprüche im Telekomgesetz hinaus auch in anderen Gesetzen zu regeln, lehnt die AK entschieden ab

Utl.: Weitere Zugriffe auf Vorratsdaten über die Auskunftsansprüche
im Telekomgesetz hinaus auch in anderen Gesetzen zu regeln,
lehnt die AK entschieden ab=

Wien (OTS) - Wer, wo, wie lange mit welcher IP-Adresse surft - der
Zugriff auf Daten von InternetkundInnen darf nicht ausgeweitet
werden, verlangt die AK. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung
regelt, auf welche Verbindungsdaten Strafverfolgungs- oder
Sicherheitsbehörden bis zu sechs Monate im Nachhinein zurückgreifen
können. Zugriffe auf Vorratsdaten über die im Telekomgesetz
vorgesehene Vorratsdatenspeicherung hinaus zusätzlich auch im
Urheberrechtsgesetz zur Durchsetzung von Urheberrechten zu regeln,
lehnt die AK strikt ab. "Daten schützen, statt Konsumenten noch
gläserner zu machen", sagt AK Konsumentenschützerin Daniele Zimmer.

Schon beim Beschluss der umstrittenen EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung warnte die AK davor, dass die
Zugriffsbegehrlichkeiten auf die Daten laufend wachsen werden.
Ursprünglich sollte die Nutzung der Vorratsdaten von
InternetkundInnen nur auf schwere Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten beschränkt sein. "Die Zugriffsmöglichkeit
daher auf Urheberrechtskonflikte auszudehnen, ist nicht Sinn und
Zweck", so Zimmer.

Bei der geplanten Urheberrechtsreform wünschen sich nun
Rechteinhaber eine zusätzliche Speicherverpflichtung für
Internet-Anbieter, um im Fall vermuteter Urheberrechtsverstöße auch
auf Verkehrsdaten von Internetkunden und damit fast zwangsläufig auch
auf Vorratsdaten zugreifen zu können.

Zimmer erinnert daran, "dass Verbindungsdaten eigentlich
unverzüglich vom Netzbetreiber zu löschen sind, wenn sie für
Abrechnungszwecke nicht mehr benötigt werden." Die
Vorratsdaten-Richtlinie greift ohnehin schon bedenklich weit in die
Privatsphäre ein. Denn die Internetverbindungsdaten sämtlicher
KundInnen müssen über sechs Monate hinweg verdachtsunabhängig
gespeichert werden, um im Bedarfsfall den Ermittlungsbehörden für
Strafverfolgungszwecke einen Zugriff zu ermöglichen. "Die Richtlinie
über das unbedingt nötige Maß hinaus umzusetzen und auf
Zugriffsberechtigungen für Urheberrechtsinhaber auszudehnen, lehnen
wir entschieden ab", sagt Zimmer. Verbindungsdaten sollen nicht -
gestützt auf eine Richtlinie, die eigentlich der
Terrorismusbekämpfung dient - für Rechtsstreitigkeiten aller Art
durchleuchtet werden können.

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