• 20.11.2012, 11:54:52
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Kinderrechte: BZÖ-Haubner/Schenk präsentieren Kinderschutzoffensive des BZÖ

Kinderschutz vor Täterschutz stellen

Utl.: Kinderschutz vor Täterschutz stellen=

Wien (OTS) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des
heutigen internationalen Tags der Kinderrechte haben heute die
stellvertretende Klubobfrau des BZÖ, Familiensprecherin Ursula
Haubner und BZÖ-Frauensprecherin Martina Schenk ein Kinderschutzpaket
präsentiert. Das BZÖ verlangt unter anderem keine Fußfessel für
Kinderschänder, die gerichtliche Aufsicht bei Sexualverbrechern nach
Verbüßung ihrer Strafe und die Ausweitung des Tätigkeitsverbots für
Straftäter, die sich an Kindern oder Jugendlichen vergangen haben.
Diese drei BZÖ-Anträge stehen heute im Zuge der Kinderschutzoffensive
des BZÖ auf der Tagesordnung des Justizausschusses des Parlaments.

Martina Schenk machte darauf aufmerksam, dass der Tag der
Kinderrechte seit 1989 begangen werde und die UNO völlig zu Recht
Österreich wegen der laschen Umsetzung der Kinderrechte und wegen
Mängel bei der 2011 erfolgten Verankerung der Kinderrechte in der
österreichischen Verfassung kritisiere. So verlange das BZÖ von
Minister Reinhold Mitterlehner endlich das seit 2008 in Diskussion
stehende bundeseinheitliche Kinder- und Jugendhilfegesetz umzusetzen:
"Mitterlehner ist säumig und kann sich nicht immer auf die
Landeshauptleute ausreden. Immerhin gehören acht von neun
Landeshauptleuten einer der beiden Regierungsparteien an. Das BZÖ
wird hier weiterhin nicht locker lassen". Auch die Armut bei Kindern
müsse noch wirksamer und entschlossener bekämpft werden, bezog sich
Schenk auf die neuen dramatischen Armutszahlen im gestern
präsentierten Sozialbericht.

Ursula Haubner forderte wie ihre Vorrednerin, dass Gewalt an Kindern
stärker bestraft werden müsse. "Heute gibt es eine
Kinderschutzoffensive des BZÖ im Justizausschuss. Schutz und Fürsorge
unserer Kinder, wie die Verfassung garantiert, müssen auch im
Strafrecht endlich verankert werden. Deshalb stehen heute drei
Anträge des BZÖ im Justizausschuss auf der Tagesordnung".

1: Keine Fußfessel für Sexual- und Gewaltverbrecher. Nein zum
privilegierten Freigang von Sexualverbrechern, auch nicht nach der
Hälfte ihrer Strafe. Was die Justizministerin plant, ist eine
Verhöhnung der Opfer. Kinder werden durch Missbrauch ein Leben lang
traumatisiert. Hier darf es keine Fußfessel geben.

2: Kontrolle und gerichtliche Aufsicht von Sexualverbrechern auch
nach Verbüßung ihrer Strafe.

3. Ausweitung des Tätigkeitsverbotes. Der Missbrauch von Kindern oder
Jugendlichen muss ein lebenslanger Ausschlussgrund für den
beruflichen Umgang mit Kindern sein. Haubner erinnerte hier an den
Fall des wegen Missbrauchs verurteilten Salzburger Lehrers, der
daraufhin einfach das Bundesland gewechselt hat und in Oberösterreich
weiter unterrichten konnte. Hier habe es einen massiven Aufschrei
aller Parteien gegeben, aber nur das BZÖ werde mittels Antrag auf
Gesetzesänderung im Nationalrat aktiv. "So einen Fall darf es nie
mehr geben!"

Haubner und Schenk forderten alle Parteien auf, gerade angesichts des
heutigen Tages der Kinderrechte, die BZÖ-Anträge zu unterstützen und
zuzustimmen. "Kinderschutz muss vor Täterschutz stehen", so die
beiden BZÖ-Abgeordneten abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

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