• 15.11.2012, 12:23:11
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  • OTS0184 OTW0184

Schittenhelm ortet missbräuchliche Verwendung des militärischen Hoheitszeichens und des Bundeswappens der Republik Österreich

ÖVP-Abgeordnete stellt Anfrage an Darabos

Utl.: ÖVP-Abgeordnete stellt Anfrage an Darabos=

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Eine missbräuchliche Verwendung des militärischen
Hoheitszeichens und des Bundeswappens der Republik Österreich ortet
ÖVP-Abg. Dorothea Schittenhelm auf einem Foto einer Homepage gegen
die Wehrpflicht und stellt in diesem Zusammenhang eine schriftliche
parlamentarische Anfrage an Verteidigungsminister Darabos. "Mit
solchen Methoden agieren die Wehrpflichtgegner mittlerweile auf
unterster Ebene", zeigt sich Schittenhelm entsetzt darüber, wie
abwertend das österreichische Bundesheer dargestellt werde.

Auf einem Foto auf der Homepage www.wehrpflichtade.at werden
uniformierte Soldaten mit Barett und hineinkopiertem Bundeswappen in
militärischer Formation beim Biertrinken gezeigt. Diese Fotomontage
wurde mit dem militärischen Hoheitszeichen unterlegt. Dieses ist
allerdings nach Paragraph 7 in Verbindung mit Paragraph 48a
Wehrgesetz geschützt. Die missbräuchliche Verwendung ist eine
Verwaltungsübertretung und steht unter Strafe.

Ebenso wird in dieser Fotomontage das Bundeswappen der Republik
Österreich abgebildet. Auch dieses unbefugte Führen des Bundeswappens
bzw. die Verwendung von dessen Abbildungen in einer Weise, die
geeignet ist, das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen,
steht gemäß Wappengesetz unter Strafe.

"Statt hier tätig zu werden und diesen Missbrauch zurückzuweisen,
begrüßt Minister Darabos diese Initiative und freut sich über einen
regen Zulauf dieser Pro-Berufsheer-Homepage", kritisiert Schittenhelm
und stellt daher folgende Fragen an den Minister:

1. Finden Sie es wirklich begrüßenswert, dass die Diskussion über die
Wehrpflicht nunmehr auf unterster Ebene so ausgetragen wird, dass
Soldaten generell als Biertrinker verunglimpft werden?

2. Sie haben zumindest lt. Bericht der Tageszeitung "Österreich" vom
11. November 2012 erfreut über den regen Zulauf dieser Homepage
reagiert, somit müssen Sie auch spätestens zu diesem Termin über den
Inhalt dieser Homepage Bescheid gewusst haben. Wann haben Sie wegen
der missbräuchlichen Verwendung des militärischen Hoheitszeichens ein
Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

3. Wenn Sie noch nicht reagiert haben, werden Sie ein entsprechendes
Verwaltungsstrafverfahren gegen die Betreiber der Homepage
www.wehrpflichtade.at einleiten? Wenn nein, warum nicht?

4. Ist es darüber hinaus für Sie vertretbar, dass zusätzlich auch das
Wappen der Republik Österreich durch diese Darstellung auf der
Pro-Berufsheer-Homepage entwürdigend dargestellt wird?

5. Werden Sie veranlassen, dass auch diese Verwaltungsübertretung der
unbefugten Führung des Bundeswappens geahndet wird? Wenn nein, warum
nicht?
(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

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