- 14.11.2012, 16:05:05
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Beatrix Karl: Österreichische Justiz kommt Steuerzahler im internationalen Vergleich günstig
Justizbudget für das Jahr 2013 sichert faire Rechtsverfolgung und Rechtsdurchsetzung
Utl.: Justizbudget für das Jahr 2013 sichert faire Rechtsverfolgung
und Rechtsdurchsetzung=
Wien, 14. November 2012 (OTS/ÖVP-PK) - Das vorliegende Justizbudget
für das Jahr 2013 sichert die organisatorischen, personellen und
sachlichen Voraussetzungen für eine zuverlässige, objektive und faire
Rechtsverfolgung und -durchsetzung, nimmt dabei Bedacht, die
Grundrechte besonders schutzbedürftiger Personen zu wahren und auch
die sichere, grund- und menschrechtskonforme Anhaltung von
Insassinnen und Insassen der Justizanstalten zu gewährleisten.
Maßnahmen im Bereich des Familienrechts, sowie zur
Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Wirtschaftskompetenz
stehen dabei im Vordergrund - im Interesse einer Stärkung des
Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz. Das sagte heute, Mittwoch,
Justizministerin Dr. Beatrix Karl bei der Budgetdebatte zum Kapitel
Justiz. Sie kündigte in ihrem Statement eine Arbeitsgruppe zum
Strafgesetzbuch an, um zu überprüfen, ob "wir ein Problem mit den
Strafrelationen haben".
Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu gewährleisten sowie Grund- und
Menschenrechte zu wahren, sind Leitprinzipien der österreichischen
Justiz. Eine ganz wesentliche Zielsetzung ist dabei eine objektive,
faire und unabhängige Verfahrensführung sowie die Entscheidung durch
Gerichte und Staatsanwaltschaften innerhalb einer angemessenen Dauer.
Für Österreich ergebe sich im aktuellen Bericht über die europäischen
Gerichtssysteme durch die Kommission für die Effizienz der Justiz des
Europarates (CEPEJ) ein erfreuliches Bild. Die Leistungen der
österreichischen Justiz seien im europäischen Vergleich hervorragend.
Dabei sind die sehr kurzen Erledigungszeiten im streitigen
Zivilverfahren (129 Tage oder rund vier Monate in Österreich
gegenüber durchschnittlich 287 Tagen oder rund 9,5 Monaten in Europa)
höchst positiv. Streitige Scheidungen dauerten im Jahr 2010 in
Österreich im Mittel nur mehr 167 Tage. Dies bei hoher Akzeptanz und
Qualität der Entscheidungen. In vielen Ländern Mittel- und
Westeuropas dauert ein vergleichbares Verfahren zwei- bis dreimal so
lange.
Dabei sei der Budgetaufwand verhältnismäßig gering: "Nur 0,24 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts jedes österreichischen Staatsbürgers im
Vergleich zu durchschnittlich 0,32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
jeden Europäers werden jährlich für die Gerichtsbarkeit und die
Strafverfolgungsbehörden ausgegeben. Die österreichische Justiz komme
dem Steuerzahler im internationalen Vergleich daher sehr "günstig".
Dies sei zurückzuführen auf die hohe Automatisation, die Einhebung
von kostendeckenden Gerichtsgebühren im Bereich Grund- und Firmenbuch
und den Einsatz von Rechtspflegern.
"Im Budgetentwurf sind für die Justiz insgesamt Auszahlungen von
knapp 1,3 Millionen Euro und Einzahlungen in Höhe von 921 Millionen
Euro vorgesehen. Aus Steuergeldern wird lediglich der Saldo von rund
367 Millionen Euro getragen, was in etwa den Ausgaben des Straf- und
Maßnahmenvollzugs einschließlich der Bewährungshilfe entspricht. Über
das ganze Justizbudget gerechnet beträgt der Eigendeckungsgrad durch
eigene Einnahmen somit rund 70 Prozent", rechnete Karl vor.
"Die hohe Rechtssicherheit der Entscheidung, Einzelfallgerechtigkeit
und Transparenz sowie der Zugang zum Recht für jeden Bürger in diesem
Land müssen sichergestellt sein." Allerdings sei auch eines klar: in
Zeiten wie diesen seien alle dazu angehalten zu sparen und mit
öffentlichen Mitteln ganz besonders sorgsam umzugehen. Umso wichtiger
sei es, die richtigen Prioritäten zu setzen. Für sie, Karl, sei es
ganz wesentlich im Bereich der Familiengerichtsbarkeit,
Korruptionsbekämpfung und der Wirtschaftskompetenz gewesen,
zusätzliche Schwerpunkte zu setzen.
Sie habe sich vehement dafür eingesetzt, dass es für die immer
komplexer werdenden Aufgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu
einer deutlichen, personellen Aufstockung komme. So sei es gelungen,
im Bereich der Justiz 93 zusätzliche Planstellen für das Jahr 2013
herauszuverhandeln, die sich auf die Bereiche
Familiengerichtsbarkeit, Korruptionsbekämpfung, sowie auf die
Umsetzung des Lobbying-Gesetzes aufteilen.
"Mit dem Familienrechtspaket ist nach jahrelangen Verhandlungen ein
wirklicher Durchbruch gelungen, zum Wohl der Kinder. Die gemeinsame
Obsorge wird immer mehr zum Regelfall werden, Familiengerichtshilfe
und Besuchsmittler werden Verfahren beschleunigen und begleiten, und
uneheliche Väter bekommen ein uneingeschränktes Antragsrecht auf die
Obsorge oder können diese im Einvernehmen mit der Mutter auch gleich
am Standesamt vereinbaren. Einige dieser neuen Regelungen werden die
Gerichte sogar entlasten, andere wiederum werden jedoch zu einer
gewissen Zusatzbelastung führen. Die in diesem Zusammenhang
benötigten 38 zusätzlichen Planstellen werden mit dem Personalplan
2013 für das neue Familienrechtspaket zur Verfügung gestellt", umriss
die Justizministerin.
Karl betonte auch die Wichtigkeit der Bekämpfung von Korruption. Mit
der Verschärfung der Antikorruptionsbestimmungen - die das
Justizministerium Mitte 2012 vorgelegt hat - wurden praktisch alle
Empfehlungen des Europarats (GRECO) umgesetzt. "Es ist unbestritten,
dass sich die Investitionen in die Justiz im Kampf gegen die
Korruption, etwa die Einrichtung der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), gelohnt haben. Deshalb ist es
auch mein zentrales Anliegen, diesen erfolgreichen Weg weiterzugehen.
Deshalb gibt es allein für die Korruptionsbekämpfung fast 30 neue
Planstellen. Ein effektiver Kampf gegen Korruption macht Österreich
langfristig auch wirtschaftlich erfolgreicher, ganz abgesehen von der
berechtigten Erwartungshaltung der Bevölkerung in Bezug auf Anstand
und Sauberkeit im öffentlichen Handeln und in der Wirtschaft."
Der personelle Ausbau der WKStA einerseits, und entsprechende
Schulung anderseits, seien ein ganz wichtiges Anliegen. Es hat sich
gezeigt, dass insbesondere bei Behandlung von komplexen
Wirtschaftsverfahren, eine fundierte juristische Ausbildung allein
nicht ausreichend ist, sondern es zusätzlich einem wirtschaftlichen
Know-how bedarf. Deshalb würden nun auch eigene Lehrgänge angeboten,
beispielsweise einen eigenen Masterlehrgang zu
Wirtschaftskriminalität und Recht an der WU Wien oder einen
MBA-Lehrgang "Betriebswirtschaftslehre für die tägliche Rechtspraxis"
an der Johannes Kepler Universität Linz. Bereits während der
Ausbildungszeit werde es zudem die Möglichkeit geben, ein Praktikum
in einem Unternehmen zu machen, um wirtschaftliche Abläufe in der
Praxis besser zu verstehen. Genau um diesen Input aus der Praxis gehe
es auch bei der Unterstützung der Staatsanwälten/-innen der WKStA
durch Experten mit Fachwissen aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich.
Hinsichtlich des Straf- und Maßnahmenvollzugs hob Karl hervor, dass
sie sich für einen modernen Betreuungsvollzug, basierend auf den
europäischen Standards einsetze. Der Strafvollzug verfolge ein Ziel,
das über die Strafe hinausgeht und Aspekte der Kriminalprävention und
Sicherheit miteinbeziehe, verwies die Ministerin in diesem
Zusammenhang auf zahlreiche, bauliche Strukturverbesserungen in den
Justizanstalten. (Schluss)
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