• 14.11.2012, 12:05:04
  • /
  • OTS0167 OTW0167

BZÖ-Petzner: ORF Social Media Verbot ist lächerlich

BZÖ für Änderung des ORF-Gesetzes

Utl.: BZÖ für Änderung des ORF-Gesetzes=

Wien (OTS) - "Das endgültige Social Media Verbot für den ORF durch
den Verwaltungsgerichtshof ist lächerlich. Hier gilt es jetzt, das
ORF-Gesetz schnellstmöglich zu ändern. Ein Verbot für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf facebook vertreten zu sein, ist
nicht zeitgemäß und eine klare Benachteiligung. Das BZÖ verlangt eine
diesbezügliche Verbesserung des ORF-Gesetzes. In einer vernetzten
Welt dem ORF die Präsenz auf Online-Netzwerken zu verbieten ist
absurd", so BZÖ-Mediensprecher Stefan Petzner in einer Reaktion auf
die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes dem ORF die Präsenz auf
facebook zu untersagen.

Eine Änderung pro Social Media sei durch eine Adaptierung des jetzt
geltenden Paragraphen 4f des ORF-Gesetzes zu erreichen, der lautet
"Folgende Online-Angebote dürfen nicht im Rahmen des
öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitgestellt werden: .... 25.
soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen
mit diesen, ausgenommen im Zusammenhang mit der eigenen
tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung". "Wenn wir einen
starken ORF wollen, dann muss der ORF auch die Möglichkeit bekommen,
sich moderner Kommunikationsmethoden zu bedienen. Das BZÖ ist hier zu
einer Änderung sofort bereit. Wir haben auch bereits im Zuge der
Verhandlungen zum ORF-Gesetz, das ja bekanntlich mit den Stimmen von
Regierung und FPÖ beschlossen wurde, darauf hingewiesen, dass es hier
Defizite gibt. Das war auch einer der Gründe, warum das BZÖ seine
Zustimmung verweigert hat. Jetzt gilt es den Fehler von SPÖ, ÖVP und
FPÖ schnellstmöglich zu korrigieren".

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel