- 14.11.2012, 11:30:31
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BM Mikl-Leitner und BM Karl präsentierten Ergebnisse der "Taskforce Kinderschutz"
Maßnahmen-Paket räumt Kindern besonderen Schutz ein
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Wien (OTS) - In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St.
Pöltner Volksschule am 25. Mai 2012, bei der ein Vater seinen Sohn
erschoss und sich im Anschluss selbst richtete rief Innenministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner die "Taskforce Kinderschutz" ins Leben. In
Zusammenarbeit mit Justizministerin Dr. Beatrix Karl, dem Frauen- und
Wirtschaftsministerium sowie mit Opferschutzeinrichtungen, der
Kinder- und Jugendschutzanwaltschaft und den Gewaltschutzzentren
wurde ein Maßnahmen-Paket erarbeitet, das Kindern besonderen Schutz
einräumt.
Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner: "Als Mutter zweier Kinder
ist mir die Sicherheit von Kindern ein Herzensanliegen. Mit diesem
Maßnahmenpaket haben wir eine wichtige gesetzliche Grundlage zum
Schutz unserer Kinder ins Leben gerufen. Die Ergebnisse der Taskforce
liegen vor und gehen nun in Umsetzung."
Das Maßnahmenpaket im Detail:
1. Es wird im Sicherheitspolizeigesetz der besondere Kinderschutz
deutlich hervorgehoben. Mit dieser Maßnahme wird den Kinderrechten
ein stärkeres Gewicht gegeben.
2. Das polizeiliche Betretungsverbot, das bis dato auf Wohnungen
beschränkt war, wird auf Schulen und Kindergärten ausgeweitet. Damit
können Kinder bei Fällen von Gewalt in Familien auch an derartigen
Orten vor Gewalt geschützt werden. Voraussetzung dafür ist die
Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
3. Bei konkreten Gefährdungen von Kindern werden die
Sachverhaltsdarstellung und die erforderlichen Daten umgehend durch
die Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt. Diese kann dann rasch
handeln und etwaige Maßnahmen zum Schutz der Kinder setzen.
4. Künftig steht den Polizistinnen und Polizisten eine
standardisierte Checkliste zur konkreten Bewertung von
Gefährdungssituationen zur Verfügung. Dadurch können Risiken besser
eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.
5. Damit die Exekutive beim Verstoßen gegen eine Einstweilige
Verfügung eines Gerichtes wirksam vorgehen kann wird in Zukunft die
Missachtung dieser unter Strafe gestellt - gleich wie bei einer
Missachtung des Betretungsverbotes. Konkret bedeutet dies, dass die
Polizei auch die Möglichkeit einer Festnahme eines Gefährders
durchsetzen kann.
"Durch diese Verschärfung schaffen wir es nun die Einstweilige
Verfügung zu einem noch effizienteren Instrument zum Schutz der Opfer
zu machen", sagt Justizministerin Dr. Beatrix Karl.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt das Innenministerium
auf verstärkte Bewusstseinsbildung bei den Polizistinnen und
Polizisten. So wird ein noch stärkerer Schwerpunkt beim
Schulungsangebot der Polizei im Bereich des Kinderschutzes gesetzt.
Der gegenseitige Erfahrungsaustausch zwischen der Jugendwohlfahrt,
den Gewaltschutzzentren und den Sicherheitsbehörden ist somit ein
weiterer, wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Kinder.
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