- 14.11.2012, 09:42:30
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Auer: Erfolgreiche Reform der landwirtschaftlichen Einheitswerte geglückt
Pauschalierung erspart enormen Bürokratie-Aufwand - Noch Verbesserungen erreicht
Utl.: Pauschalierung erspart enormen Bürokratie-Aufwand - Noch
Verbesserungen erreicht=
Wien (OTS) - Gestern Abend wurde vom Parlament die
Bewertungsgesetznovelle beschlossen. In Kombination mit dem
Abgabenänderungsgesetz ist die neue Basis für die
landwirtschaftlichen Einheitswerte gelegt. "Jetzt ist die längst
überfällige Reform der bäuerlichen Steuergrundlage geglückt. Nachdem
ihn der Verfassungsgerichtshof kippen, die Arbeiterkammer abschaffen
wollte und einzelne Steuerrechtsexperten in Medien immer wieder als
unrechtmäßig geprügelt hatten, werde der Einheitswert nun nachhaltig
modernisiert", verwies Bauernbund-Präsident Jakob Auer auf die
vertrackte Ausgangslage. Hunderte Verhandlungsstunden und zähes
Tauziehen mit der SPÖ seien für die Einigung nötig gewesen.
"Viele hatten den Glauben an die Reformierbarkeit des Systems
bereits verloren. Es ist aber Aufgabe der Politik, heiße Eisen
anzufassen und sie dann in eine zeitgemäße Form zu bringen. Das
Einheitswertsystem, das seit 1988 nicht angepasst wurde, ist damit
wieder herzeigbar", erklärte Auer nach hunderten Verhandlungsstunden
zur Neuregelung der komplexen steuerrechtlichen Materie. "Beide
Seiten haben sich von weit auseinanderliegenden Positionen
aufeinander zubewegt und Abstriche hingenommen. Wir konnten damit
nicht zuletzt das konstruktive Klima in der Koalition unter Beweis
stellen", hielt der Bauernbund-Präsident fest.
Branchenspezifische Details konnten noch nachgebessert werden
Gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf gibt es im Detail
Verbesserungen für Viehhalter etwa in der Rinder- und
Schweineproduktion. "Wir sind auf die Anforderungen einzelner Sparten
eingegangen und haben Abänderungen erwirkt, wo dies möglich war.
Damit haben wir gewaltige Verbesserung gegenüber dem Erstentwurf
erwirkt. In zähen Nachverhandlungen", so Auer, "konnten wir bei den
Vieheinheiten-Schlüsseln noch nachbessern." Gute Nachrichten gibt es
auch für die Obstbauern. Diese wären von einer Senkung der
Vollpauschalierungsgrenze auf 5 ha negativ betroffen gewesen. Künftig
dürfen sie ihre Steuerleistung bis zu einer Grenze von 10 ha
pauschaliert erbringen. Entlastung wird es auch für jene Gebiete
geben, die unter massiver Trockenheit leiden. "Für
überdurchschnittliche Trockenheit, etwa im Weinviertel, gibt es je
nach Niederschlagsmenge eigene Abschläge bei der
Einheitswertberechnung", nannte Auer einen weiteren Faktor, der in
die Steuerbemessung einfließen werde.
Weiterhin Pauschalierungsmöglichkeit für bäuerliche Betriebe
Der Einheitswert bleibt damit die Grundlage für die pauschale
Einkommensermittlung und die Sozialversicherung. Auch in Zukunft wird
er damit für die überwiegende Mehrzahl der Bauern als Basis für die
Steuerbemessung herangezogen. Genau so wie im Übrigen auch Haus- und
Grundbesitzer ihre Steuern nach Einheitswertberechnung ans Finanzamt
abliefern. "Die Pauschalierung erspart vor allem kleineren
landwirtschaftlichen Betrieben einen immensen Bürokratieaufwand",
erinnerte Auer an die mit dem System verknüpfte einfache Abwicklung
der Buchhaltung. Neu ist, dass bei der Berechnung des Einheitswertes
die EU-Betriebsprämien mitberücksichtigt werden. Bis dato wurde mit
diesem Wert die nahezu reine Bodenbewertung abgebildet. "Mit dieser
Änderung ist der Einheitswert weit flexibler und reagiert dynamisch
auf jährliche Ertragsveränderungen", unterstrich Auer. Im Endergebnis
bringt die Reform eine Neugewichtung der Einheitswertkomponenten
(Bodenklimazahl, Betriebsprämien, Zuschläge für Viehhaltung) und eine
Absenkung der Pauschalierungsgrenzen für die Voll- und
Teilpauschalierung.
Hauptfeststellung kann mit 01.01.2014 erfolgen
Konkret ist die Vollpauschalierungsgrenze von bisher EUR 100.000,-
auf 75.000,-gesenkt worden. Der Gewinnermittlungssatz wurde mit 42%
fixiert und eine Teilpauschalierung ist für Betriebe zwischen EUR
75.000,- und 130.000,- Einheitswert möglich. "Mit dem Beschluss kann
die neue Hauptfeststellung rechtzeitig mit 01.01.2014 durchgeführt
werden. Ohne diese Reform wäre der Landwirtschaft in steuerlicher
Hinsicht der Boden unter den Füßen weggezogen worden. Eine
Besteuerung nach dem Verkehrswert würde nämlich mit Sicherheit den
Tod zigtausender Betriebe bedeuten. Wir freuen uns umso mehr, dass
die Bauern dieses Landes mit dem Einheitswertsystem über eine echte,
jetzt ganz neu aufgestellte Bewertungsgrundlage verfügen", erinnerte
Auer an die Bedeutung des Systems für die Landwirtschaft.
Lob für konstruktives Verhandlungsklima
"Dass wir dieses System nach langem Tauziehen endlich
modernisieren können, ist vor allem dem konstruktiven Gesprächsklima
mit SPÖ-Verhandlungsführer Kurt Gaßner und SPÖ-Agrarsprecher Robert
Zehetner zu verdanken", streute Auer, der für den ÖVP-Bauernbund als
Chefverhandler agierte, nach dem gestrigen Gesetzesbeschluss seinem
Gegenüber Rosen.
(Schluss)
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