- 13.11.2012, 20:01:08
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Volksbegehren "Demokratie Jetzt!"
Wien (OTS) - Die Bundesministerin für Inneres hat heute dem am 23.
Oktober 2012 eingebrachten Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
mit der Bezeichnung "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" stattgegeben.
Der Eintragungszeitraum ist auf den Zeitraum vom 15. April 2013 bis
22. April 2013 festgelegt worden; Stichtag ist der 11. März 2013.
Bei der Festlegung des Eintragungszeitraums galt es, den Wünschen der
Proponenten des Volksbegehrens so weit als möglich Rechnung zu tragen
und dabei auf eine problemlose Durchführbarkeit der Vorgänge in der
Eintragungswoche zu Bedacht zu nehmen. Dem entsprechend wurde darauf
geachtet, dass der Eintragungszeitraum weder von Ferienzeiten
überlagert ist, noch dass einer der Tage dieser Zeitspanne mit einem
Wahlereignis - sei es mit der Volksbefragung, sei es mit einer zu
erwartenden Landtagswahl - zusammenfällt. Vor allem in kleineren
Gemeinden würde die aus rechtlicher Sicht unumgängliche Trennung von
Eintragungslokal und Wahllokal administrativ kaum zu bewältigen sein.
Bei einer Durchführung von Eintragungen und Wahlhandlungen in einem
gemeinsamen Raum könnten nämlich Personen (insb. Wahlzeuginnen und
Wahlzeugen) das Prozedere des Unterschreibens für das Volksbegehren
beobachten, die der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nicht
unter-liegen.
Die dem Einleitungsantrag angeschlossenen Unterstützungserklärungen
wurden in der zuständigen Fachabteilung des BM.I auf ihre Gültigkeit
überprüft. Die Überprüfung hat eine Anzahl von 11.930 gültigen
Unterstützungserklärungen ergeben. Die gesetzlich erforderliche
Mindestanzahl von 8.032 Unterstützungserklärungen wurde somit
erreicht.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande
kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind
100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der
vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen
angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Österreich ihren
Hauptwohnsitz haben und am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das
16. Lebensjahr vollendet haben.
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