• 13.11.2012, 11:30:33
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Mikl-Leitner präsentiert neue Anti-Drogenstrategie des Innenressorts

Fünf-Punkte-Programm: früher, schneller, effizienter

Utl.: Fünf-Punkte-Programm: früher, schneller, effizienter=

Wien (OTS) - In einer Pressekonferenz präsentierte heute
Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner gemeinsam mit dem Direktor
des Bundeskriminalamts General Franz Lang und dem Experten Prof.
MedRat Dr. Reinhard Fous die neue Anti-Drogenstrategie der Polizei:
mehr Präventionsarbeit, effizientere Kontrolluntersuchungen und ein
weiterer Ausbau der nationalen und internationalen Drogenbekämpfung
stehen auf dem Programm.

Die Suchtmittelthematik ist eine Querschnittsmaterie, die nicht nur
mehrere Ministerien und eine Vielzahl an Behörden, sondern auch
private Bereiche vom Arbeitsplatz bis hin zum Familienleben betrifft.
Die Rolle der Exekutive ist dabei primär der Bereich der Repression,
der Strafverfolgung, sie bringt ihr Wissen zugleich auch aber bei
zahlreichen präventiven Maßnahmen ein. "Leider müssen wir als Polizei
aber zunehmend Mängel in der Vollziehung erkennen, die zum Teil
massive Auswirkungen auf unsere Arbeit haben", so Innenministerin
Mag. Johanna Mikl-Leitner, die deshalb die Ausarbeitung einer
umfassenden Anti-Drogenstrategie aus Sicht des Innenministeriums in
Auftrag gegeben hat.

"Die steigenden Anzeigen des aktuellen Suchtmittelbericht 2011
bestätigen zwar einerseits die intensive repressive Arbeit der
Polizei, denn Drogendelikte sind Kontrolldelikte, sie zeigen aber
andererseits auch die Notwendigkeit auf, zukünftig neue, schnellere
und effizientere Wege einzuschlagen", so die Innenministerin. Denn
alarmierend ist vor allem, dass sich die Anzahl der
Drogenersteinsteiger bei den 14- bis unter 18-Jährigen von 395 im
Jahr 2009 auf 670 im Jahr 2011 beinahe verdoppelt hat. Oft wird
gerade bei den Jugendlichen der Drogenkonsum verharmlost, was auch
durch die Rechtsordnung begründet ist. So wird als Beispiel im
Führerscheingesetz das Lenken eines Kraftfahrzeuges mit mehr 1,5
Promille Alkohol im Blut mit dem Entzug der Lenkerberechtigung für
sechs Monate geahndet, bei festgestellter Drogenbeeinträchtigung
hingegen nur bis maximal einem Monat. "Das Innenministerium wird sich
hier daher verstärkt mit seinem Fachwissen einbringen."

Das Fünf-Punkte-Programm

Die Bekämpfung der Drogenkriminalität braucht einen ganzheitlichen
Zugang, sowohl präventiv als auch repressiv. Das Programm des
Innenressorts ist daher umfassend angelegt.

1. Effiziente Frühintervention: Gerade bei Drogenerstkonsum von
Jugendlichen kann durch Information und Prävention viel erreicht
werden. Obwohl die Suchtprävention eine primäre Aufgabe des
Gesundheitsbereiches darstellt, scheint es erforderlich, das
Fachwissen der Polizei noch besser einzuarbeiten. In ganz Österreich
sind derzeit 255 Präventionsbeamtinnen und -beamten im Bereich
Suchtmittel ausgebildet und im Einsatz. "Da insbesondere auf Wien ein
Hauptaugenmerk gelegt wird, werden wir ab Jänner 2013 zusätzliche 44
Beamtinnen und Beamte einsetzen", so Mikl-Leitner. Weiters haben wir
in den Präventionsstellen der Bundesländer einige tolle
Präventionsprojekte in Schulen, wie zum Beispiel das Projekt "Clever
und cool" und das Projekt "Suchtfrei.ok", die weiter forciert
werden.

2. Schnellere Reaktion: Die so genannte Sekundärprävention fällt
ebenso in die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden des Bundes, der
Länder und der Gemeinden. Aus Sicht der Exekutive gibt es derzeit das
Defizit, dass oftmals zu spät reagiert wird. Hier ist aus
polizeilicher Sicht eine schnellere behördliche Reaktion nötig. Denn
gerade bei Erstkonsumentinnen und -konsumenten muss die medizinische
Beurteilung zeitnah zur Beanstandung erfolgen und von wesentlich
höherer Qualität sein. Ein Zuwarten führt einerseits zu mangelnder
Einsicht des Betroffenen und andererseits zu Folgeschäden durch den
Konsum von Suchtgift in der Zwischenzeit. Derzeit erfolgt aufgrund
der gesetzlichen Vorgabe die Verständigung der Gesundheitsbehörden
durch die Polizei erst nach Abklärung des gesamten Sachverhaltes mit
der Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft. Damit vergehen oft
wichtige Monate, in denen die Gesundheitsbehörden bereits tätig
werden könnten. Durch eine Änderung des Paragraph 14/2
Suchtmittelgesetzes wäre eine derartige Verständigung bereits dann
möglich, wenn für die Polizei "aufgrund bestimmter Tatsachen
anzunehmen ist, dass jemand Suchtgifte missbraucht."

3. Effiziente Kontrolluntersuchungen: Weiters bieten die derzeit
praktizierten medizinischen Untersuchungen enorme Schlupflöcher,
durch die ein weiterer Drogenkonsum vertuscht werden kann. Derzeit
wird zur Unterstützung bei der Befundung durch den Amtsarzt beinahe
ausschließlich auf eine Harnuntersuchung zurückgegriffen. Diese
Methode ist zwar einfach zu handhaben und auch preisgünstig, hat
jedoch den Nachteil, dass ein möglicher Missbrauch nur relativ kurz
nachweisbar ist. Außerdem werden in der Praxis oft
Umgehungs-möglichkeiten bei der Probenabgabe ausgenutzt. Eine
langfristige Beurteilung ist nur durch eine Haaruntersuchung möglich.
Dort wo diese nicht möglich ist, wie zum Beispiel bei fehlendem Haar,
ist jedenfalls sicherzustellen, dass die Abgabe des zu untersuchenden
Harns unter streng kontrollierten Verhältnissen stattfindet. Die
Haaranalyse ist wesentlich genauer und aussagekräftiger als
Harnuntersuchungen und ermöglicht eine lückenlose Beobachtung des
Drogenkonsums des Probanden über einen längeren Zeitraum. Das
Bundesministerium für Inneres wird daher ein Pilotprojekt in einer
Gesundheitsbehörde starten und mit Unterstützung eines polizeilichen
Amtsarztes Erfahrungswerte sammeln.

4. Weg von Drogenersatzstoffen: Schon mitten in der Drogenkarriere
werden die Betroffenen dann meist großzügig mit Drogenersatzstoffen
versorgt, die wiederum neue Probleme hervorrufen. Oberstes Ziel muss
es daher sein: weg von der Substitutionsbehandlung und hin zu einer
viel früher greifenden Therapie, wie zum Beispiel begleitende
psychosoziale Maßnahmen. Studien belegen, dass lediglich fünf von
hundert der Substitutionspatientinnen und -patienten der
Drogenausstieg tatsächlich gelingt. Derzeit werden in Österreich rund
16.782 Personen substituiert. Darüber hinaus ist der Missbrauch der
Substitutionspräparate, zum Beispiel durch Weiterverkauf, sehr groß.

5. Verstärkte Überwachung: Um das Drogenangebot in Österreich weiter
entscheidend zu reduzieren, wird die Polizei einerseits den
Kontrolldruck auf der Straße weiter verstärken. In Wien wurden daher
bereits von 4. bis 11. November 2012 Schwerpunktaktionen
durchgeführt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: 91 Festnahmen, 89
Anzeigen, Sicherstellung von 6.300 Euro Bargeld, von 13 Gramm Kokain,
20 Gramm Heroin, 120 Gramm Cannabis, 370 Stück verschiedenster
Tabletten (EXTS, Amphetamine, etc.) und einer Hanfplantage in einer
Privatwohnung. Andererseits wird sich das Bundeskriminalamt noch mehr
auf die Verfolgung der international operierenden Drogenkartelle
konzentrieren und die Transitroute Österreich überwachen. Denn
Österreich nimmt - geprägt durch die geografische Lage an der "Balkan
Route" - eine strategisch wichtige Position im Drogenschmuggel ein.
Die österreichische Polizei wird daher vor allem ihre
grenzübergreifenden Operationen am Balkan forcieren. Das
Bundeskriminalamt hat bereits 2009 bis 2012 die Federführung an dem
Projekt "Drug Policing Balkan" übernommen. Das Folgeprojekt 2013 bis
2015 wurde schon bei der Europäischen Kommission beantragt.

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