• 13.11.2012, 10:00:45
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  • OTS0064 OTW0064

Bundesarbeitskammer fordert von EU verbindliche Geschlechterquote in Aufsichtsräten

Wien (OTS) - Eine Verordnung, die bis spätestens 2020 eine
einheitliche Geschlechterquote von 40 Prozent bei der Besetzung von
Aufsichtsrats- bzw Verwaltungsratsfunktionen vorschreibt, fordert die
Bundesarbeitskammer in einem Schreiben an alle EU-KommissarInnen.

Der Brief im Wortlaut:

Die Europäische Union engagiert sich von Beginn an für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, nimmt immer wieder eine
Vorreiterrolle ein und setzt damit wichtige Impulse in den
Mitgliedsstaaten. Die Repräsentanz von Frauen in den mächtigen und
einflussreichen Entscheidungspositionen der Wirtschaft ist eine der
wichtigsten Messlatten dafür, wie es tatsächlich um die
Chancengleichheit steht. Die Österreichische Bundesarbeitskammer
(BAK) bedauert daher ganz besonders, dass die Initiative von
EU-Kommissarin Viviane Reding für eine europaweite Geschlechterquote
in den Aufsichtsräten nicht von der gesamten EU-Kommission
mitgetragen bzw unterstützt wird.

Gleichstellung ist nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit,
sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Ohne die Verwirklichung der
Gleichstellung der Geschlechter werden die Potenziale und Fähigkeiten
von Frauen nur unzureichend genutzt. Zahlreiche Studien zeigen, dass
gemischte Führungsteams besser wirtschaften und Vielfalt positiv auf
die Unternehmenskultur wirkt.

Der Anteil von Frauen in den Führungspositionen der europäischen
Wirtschaft ist trotzdem seit Jahren unverändert niedrig. Obwohl
Frauen ebenso häufig ein Studium absolvieren und in gleichem Maße
qualifiziert sind wie Männer, sind weiblichen Führungskräfte deutlich
unterrepräsentiert. Zwar haben europaweit noch nie so viele Frauen
wie heute die Vorstände und Aufsichtsräte der größten börsennotierten
Unternehmen besetzt, jedoch liegt der weibliche Anteil im Jahr 2012
noch immer unter 14 Prozent.

Die BAK führt seit zehn Jahren eine Evaluierung von Frauen in
Führungspositionen in Österreich durch und stellt dabei keinen
substantiellen Fortschritt fest. Der Frauenanteil in den
Geschäftsführungen der umsatzstärksten 200 Unternehmen liegt 2012
nach wie vor bei 5 Prozent. Auch im Aufsichtsrat bleibt der Anteil
mit 11 Prozent vernachlässigbar gering. Trotz entsprechender
Soft-Law-Regelungen im Österreichischen Corporate Governance Kodex
ist selbst in den Unternehmen am Kapitalmarkt keine Steigerung des
Frauenanteils in Führungspositionen festzustellen.

Wie ein Vergleich innerhalb europäischer Staaten zeigt, führt
ausschließlich die Steuerung per Gesetz dazu, die Repräsentanz von
Frauen zu erhöhen. Dem Beispiel Norwegen folgend haben die
Nationalstaaten Frankreich, Italien und Belgien bereits entsprechende
Quoten-Gesetzgebungen verabschiedet, die Sanktionen beinhalten.
Bisher hat die Europäische Kommission darauf gesetzt, es den
Unternehmen zu überlassen, in Eigenverantwortung und dem Prinzip der
Selbstverpflichtung folgend für eine Verbesserung des
Geschlechtergleichgewichts zu sorgen. Mit dem Ergebnis, dass
gutgemeinte Versprechungen und freiwillige Regeln völlig wirkungslos
geblieben sind.

Die BAK fordert die EU-Kommission daher auf, eine Verordnung zu
erlassen, die bis spätestens 2020 eine einheitliche Geschlechterquote
von 40 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsrats- bzw.
Verwaltungsratsfunktionen vorschreibt. Wir ersuchen Sie, die
entsprechende Initiative von EU-Kommissarin Viviane Reding zu
unterstützen und damit weiterhin der Vorreiterrolle der EU in der
Frage der Gleichberechtigung gerecht zu werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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