• 12.11.2012, 13:48:38
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Huainigg: Dialog über blinde Richter gestartet

ÖVP-Klub lädt den blinden deutschen Richter Uwe Boysen zum Expertengespräch

Utl.: ÖVP-Klub lädt den blinden deutschen Richter Uwe Boysen zum
Expertengespräch=

Wien, 12. November 2012 (OTS/ÖVP-PK) - Auf Einladung der
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und des
ÖVP-Sprechers für Menschen mit Behinderung Franz-Joseph Huainigg wird
morgen, Dienstag, der blinde Richter a.D. aus Bremen, Uwe Boysen, mit
dem ÖVP-Klub einen Dialog über Möglichkeiten und Grenzen des
Einsatzes blinder Richter führen.

"Wenn es heißt, dass sich blinde Menschen kein objektives Bild machen
können oder eine blinde Richterin keinen Augenschein vornehmen kann,
dann sind das Argumente, die man ernst nehmen, aber auch hinterfragen
können muss", so Franz-Joseph Huainigg, der außerordentlich begrüßte,
dass sich Klubobmann Karlheinz Kopf für den ÖVP-Klub mit der Berufs-
und Lebensexpertise des blinden Richters aus Deutschland im Rahmen
eines Expertengesprächs befassen wird. Ziel des Dialogs sei das
Ergründen von Rahmenbedingungen, unter welchen blinde Juristen in
Deutschland arbeiten.

Nach einer fatalen Kombination von grünem und grauem Star ist Uwe
Boysen seit seinem sechsten Lebensjahr vollblind. Trotz seiner
Behinderung studierte er Rechts- und später auch
Sozialwissenschaften. Von 2003 bis 2011 war er vorsitzender Richter
am Bremer Landgericht und ist einer von 60 blinden Richtern in
Deutschland. Uwe Boysen hat eine Portion Selbstironie, wenn er meint,
dass er seiner Arbeitsplatzassistentin blind vertrauen könne.

"Die Hilfsgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass auch Menschen mit
Sehbehinderung ihr Leben so gestalten können, wie es ihren Talenten
und Vorlieben entspricht. Es ist gut, dass die Diskussion, ob blinde
Menschen Richter werden können, nun auch mit Juristen, die als
Betroffene die Situation aus der Praxis kennen, geführt wird", betont
Irene Vogel, die Geschäftsführerin der Hilfsgemeinschaft.

"2006 haben wir im Parlament die körperliche Eignung als
Zugangsbeschränkung aus allen Dienstrechten gestrichen", erinnerte
Huainigg, "wodurch es möglich sein sollte, dass auch behinderten
Menschen alle Berufssparten offenstünden". Leider hinke die geübte
Praxis den gesetzlichen Rahmenbedingungen noch hinterher. Durch den
Austausch erwartet sich Huainigg einen weiteren wichtigen Impuls zur
Gleichstellung behinderter Menschen hinsichtlich der Berufschancen.
(Schluss)

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