- 12.11.2012, 13:00:32
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INDUSTRIEMAGAZIN Vorabmeldung: Beweislastumkehr in der Kartellrechtsnovelle ersatzlos gestrichen
Wien (OTS) - Die Energiewirtschaft hat sich durchgesetzt: Der Passus,
wonach die Energiewirtschaft die Höhe der Strompreise rechtfertigen
hätte müssen, ist gefallen, berichtet INDUSTRIEMAGAZIN in der
aktuellen Ausgabe.
Wenn der parlamentarische Justizausschuss das nächste Mal am 20.
November über die Kartellrechtsnovelle verhandelt, steht der die
Beweislastumkehr betreffende §4 Abs. 2. nicht mehr zur Debatte - die
Regelung wurde ersatzlos gestrichen, bestätigt SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN.
Der Grundsatz der Beweislastumkehr sah ursprünglich eine
erhebliche Ausweitung von Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde
und der E-Control bei Ermittlungen gegen überhöhte Strom- und
Gaspreise vor. Laut dem von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
und Justizministerin Beatrix Karl (beide ÖVP) am 25.01.2012
vorgestellten Begutachtungsentwurf war geplant, dass die
Wettbewerbshüter nur mehr den Nachweis erbringen müssen, dass die
Preise eines marktbeherrschenden Energieversorgers höher sind als in
einem vergleichbaren Markt. Danach hätte der Energieversorger
nachweisen müssen, warum seine Preise gerechtfertigt sind. Ziel sei
eine Überprüfung der zum Teil massiven Preissteigerungen im Strom-
und Gasbereich, so Mitterlehner damals.
Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des INDUSTRIEMAGAZIN
oder hier online: http://www.industriemagazin.net/link/Strompreis
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